Studie Jeder Fünfte in NRW ist Mini- oder Teilzeitjobber
Düsseldorf · Jung, weiblich und keinen deutschen Pass: Das sind Eigenschaften von vielen Menschen, die atypisch beschäftigt sind. Auffällig in Nordrhein-Westfalen ist aber die geringe Männer-Quote.
Leiharbeit, befristeter Arbeitsvertrag, Mini- oder Teilzeitjob: Von den Kernbeschäftigten in Nordrhein-Westfalen ist etwa jeder Fünfte in einem solchen Arbeitsverhältnis angestellt. Das geht aus einer Datenauswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Bundesweit rangiere die Zahl dieser sogenannten atypischen Beschäftigten weiterhin auf einem hohen Niveau, teilte das WSI am Montag mit. Als Kernbeschäftigte gelten Arbeitnehmer im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.
Grundlage für die WSI-Datenauswertung sind die aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2017. Laut WSI gibt es unterschiedliche Faktoren, die mit atypischer Beschäftigung zusammenhängen - zum Beispiel das Geschlecht: In NRW steckt jede dritte Frau in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Bei den Männern trifft dies hingegen nur auf knapp jeden Zehnten zu. Allerdings nahm die Quote der atypisch-beschäftigten Männer seit 1991 (4,8 Prozent) kontinuierlich zu und erreichte jetzt ihren Höchststand.
Auffällig ist der Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland. In den Ost-Bundesländern ist der Anteil der atypisch Beschäftigten nicht höher als 17,5 Prozent. Der Westen würde sich über eine solche Quote freuen: Hamburg hat mit 17,9 Prozent noch den niedrigsten Anteil unter den West-Bundesländern. NRW hat mit 22,7 Prozent bundesweit die fünfthöchste Quote an atypisch Beschäftigten.
Entscheidend ist auch das Alter: Berufsanfänger erhalten oft nur einen befristeten Vertrag und sind damit atypisch beschäftigt, wie das WSI schreibt. Besonders die Zahl der atypisch-beschäftigten Ausländer nahm über die Jahre zu. Nun stagniere die Quote, erklären die Autoren in der Auswertung.
Als atypisch beschäftigt gilt, wer in Teilzeit arbeitet, einen Minijob hat oder befristet beziehungsweise als Leiharbeiter angestellt ist. Ausgenommen sind Menschen die eine Ausbildung machen, in einem Ferienjob arbeiten oder etwa einen Dienst wie den Wehrdienst leisten.