Kirchenrecht Stadtdechant kehrt vorerst nicht zurück

Düsseldorf · Die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind abgeschlossen, nun geht es um kirchenrechtliche Fragen.

Der Düsseldorfer Stadtdechant Ulrich Hennes.

Foto: David Young

Im März war Stadtdechant Monsignore Ulrich Hennes vom Kölner Erzbischof beurlaubt worden, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung ermittelte. Die Verfahren sind inzwischen eingestellt, weil es keinen Tatverdacht gegen den Geistlichen gibt. Trotzdem wird er vorerst nicht in sein Amt zurückkehren. Wie das Erzbistum mitteilte, wird es nun ein kirchenrechtliches Verfahren geben. Denn was zwar strafrechtlich keine Rolle spielt, kann trotzdem gegen das Kirchenrecht verstoßen.

Wie das Erzbistum mitteilte, sei der Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen „die Voraussetzung für die kirchenrechtliche Vorprüfung der Angelegenheit“ gewesen. Man werde nun einen kirchenrechtlichen Sachverständigen beauftragen, den Sachverhalt disziplinarisch und dienstrechtlich zu prüfen. Bis das Ergebnis vorliegt, wird Ulrich Hennes nicht in sein Amt als Stadtdechant zurückkehren. Wie lange das kirchenrechtliche Verfahren dauert, ist ungewiss.

Was die Anwendung des Kirchenrechtes bedeutet, hat unter anderem der Chefarzt einer katholischen Klinik in Düsseldorf erfahren. Er hatte sich 2005 von seiner Ehefrau scheiden lassen und drei Jahre später erneut standesamtlich geheiratet. Daraufhin hatte der Mediziner die Kündigung erhalten – und sich gewehrt. Er zog bis zum Europäischen Gerichtshof, der im September vergangenen Jahres feststellte, dass es sich um eine Diskriminierung gehandelt habe. Nun muss der Bundesgerichtshof erneut über den Fall entscheiden.