Verbrauchertipp Tschüss, WhatsApp? Worauf Nutzer beim Wechsel achten sollten

Service | Wuppertal · Der beliebte Messengerdienst ändert seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln. Worauf Verbraucher jetzt achten sollten.

 Der beliebte Messengerdienst ändert seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln.

Der beliebte Messengerdienst ändert seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln.

Foto: Lino Mirgeler

Bis zum 15. Mai gibt es „Gnadenfrist“ – dann soll jeder Nutzer von WhatsApp den geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln zugestimmt haben. Wenn nicht, wird das Konto inaktiv, kündigt WhatsApp an. Anwender werden für einige Wochen noch Anrufe erhalten und über neue Nachrichten informiert. Sie sollen aber nicht mehr in der Lage sein, empfangene Nachrichten zu lesen oder eigene zu verschicken. Nach 120 Tagen werden ihre Konten voraussichtlich komplett gelöscht.

Welche Alternativen gibt es? Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Apps Facebook Messenger, Ginlo, Signal, Skype, Telegram, Threema, WhatsApp und Wire angesehen und zeigt Unterschiede.

Welche Daten werden abgefragt? Die eigene Handynummer ist meist Pflicht. Ausnahmen sind der Facebook Messenger, Skype, Threema und Wire. Noch kritischer zu bewerten ist es, wenn eine App zwingend auf das Adressbuch zugreifen will. Damit stellt man den Anbietern die Kontaktdaten von Verwandten, Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern zur Verfügung – in der Regel ohne zu wissen, ob die damit einverstanden sind. In Versuchen ließen sich bei Telegram und WhatsApp keine neuen Chats eröffnen, wenn man nach der Installation den Zugriff auf die Kontakte verweigerte.

 Verbraucherzentrale NRW,  Beratungsstelle Wuppertal Michelle Schüler, Telefon: 693 758 - 01

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Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

 Was sehen andere Nutzer? Was andere Anwender über einen sehen und erfahren können, ist auch eine spannende Frage. So verraten schon Profilbild, Aktivitätsstatus, Lesebestätigungen und die Info, ob jemand tippt, einiges über Lebensgewohnheiten. Während Profilbilder bei keinem der Messenger Pflicht sind, können andere Infos nur bei einigen abgeschaltet werden. WhatsApp ermöglicht das Abschalten der Angabe, wann man zuletzt online war. „Tippt gerade“ oder der Online-Status, der anzeigt, ob jemand gerade aktiv ist, sind dort nicht abschaltbar und Lesebestätigungen lassen sich nur für Einzel-Chats deaktivieren.

 Wer hat Zugriff auf Nachrichten-Inhalte? Viele Messenger arbeiten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen. Das bedeutet, dass bei richtiger technischer Umsetzung die Nachrichten nur von Absendern und Empfängern gelesen werden können, aber nicht vom Anbieter oder jemandem, der Zugriff auf die Server hat. Solche Verschlüsselungen bieten Ginlo, Signal, Threema, WhatsApp und Wire standardmäßig. Bei Telegram muss sie aktiviert werden und ist nicht für Gruppen-Chats verfügbar. Gleiches gilt für Skype und den Facebook Messenger.

 Verbraucherzentrale NRW,  Beratungsstelle Wuppertal Angelika Thalmann, Telefon: 693 758 - 01

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Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Unabhängige, offene Systeme: Es gibt auch anbieterunabhängige Messenger, die nicht als geschlossene Systeme betrieben werden. Sie funktionieren technisch in etwa so wie E-Mails: Anwender brauchen ein Konto auf einem Server (wie die E-Mail-Adresse). Die Anwendung zum Empfangen und Senden von Nachrichten kann man sich aussuchen (wie das E-Mail-Programm). Aber: die Messenger müssen mit den gleichen Protokollen arbeiten, zum Beispiel XMPP oder Matrix.