Eilmeldung: Schleuser-Affäre in NRW: Dürener Landrat vom Dienst enthoben
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Klage der Opposition Verfassungsgerichtshof prüft NRW-Haushalt 2023

Münster · Das Land will zur Bewältigung der Folgen des Kriegs in der Ukraine Schulden aufnehmen. Die Opposition von SPD und FDP sieht darin ein Problem. Jetzt entscheiden die Verfassungshüter.

Der Verfassungsgerichtshof tagt am 10. Dezember zum NRW-Haushalt und der Schuldenbremse. Kläger sind zwei Oppositionsparteien. (Archivfoto).

Foto: Dieter Menne/dpa

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich am 10. Dezember mit einer Klage zum Haushaltsgesetz 2023. Mitglieder der SPD- und der FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag beklagen laut Mitteilung einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse.

Die Oppositionsparteien sehen in der im Dezember 2022 vom Landtag beschlossenen Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine einen Verfassungsverstoß.

Landesregierung und Landtag sind dagegen der Auffassung, dass die Regelungen zur Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen nicht durch den Verfassungsgerichtshof überprüft werden können. Begründung: Als Bestandteil der Landeshaushaltsordnung gehe es um ein einfaches Landesgesetz und nicht um die Verfassung.

Eine Entscheidung wird der Verfassungsgerichtshof in Münster nach der mündlichen Verhandlung nicht verkünden. Das Urteil werden die Richter bei einem späteren Termin veröffentlichen.

© dpa-infocom, dpa:241108-930-282999/1

(dpa)