Vortrag im Wuppertaler Bestattungsinstitut Zu Lebzeiten die Beerdigung planen und gestalten

Wuppertal · Vortrag für WZ-Leser zum Thema Bestattungsvorsorge im Beerdigungsinstitut Sonnenschein.

Bestattermeister Philipp Harnisch informierte über Vorsorge. Neben ihm Stefanie Förster-Stube.

Foto: Anna Schwartz/ANNA SCHWARTZ

Wer den Vortrag zum Thema Bestattungsvorsorge besucht hat, den Bestattermeister Philipp Harnisch jetzt für die Leser der Westdeutschen Zeitung im Beerdigungsinstitut Sonnenschein gehalten hat, kommt ans Nachdenken.

Wer seinen Angehörigen zusätzlich zur Trauer um einen lieben Menschen nicht auch noch komplizierte und aufwendige Formalitäten zumuten möchte, hat die Möglichkeit, zu Lebzeiten und in entspannter Atmosphäre nicht nur die Ausgestaltung der eigenen Beerdigung zu planen und verbindlich festzulegen. Auch Aspekte der Finanzierung eines Begräbnisses, die sich rasch auf mehrere Tausend Euro summieren können, ohne dass ein besonderer Pomp betrieben würde, thematisierte Philipp Harnisch in seinem Vortrag. Allein für die Gebühren für eine pflegefreie Rasengrabstelle, die Nutzung der Friedhofskapelle sowie Dienstleistungen wie das Öffnen und Schließen der Grabstelle fallen rasch Kosten von etwa 3000 Euro an.

Neben der Gestaltung der Beerdigung gibt es die Möglichkeit, den Bestatter seiner Wahl zu bevollmächtigen, mit Ämtern zu korrespondieren, Versicherungen, Verträge oder Abonnements und Mitgliedschaften zu kündigen, Urkunden zu beschaffen oder auch Witwen-Rente zu beantragen. Auch eine dreimonatige Vorauszahlung der Witwenrente kann der bevollmächtigte Bestatter für eine hinterbliebene Ehefrau initiieren.

Einige Teilnehmer wollten wissen, ob auch Sterbegeldversicherungen oder Beistandskassen sinnvolle Angebote machen könnten. Harnisch appellierte, hier die Leistungen genau zu vergleichen. Allerdings empfahl er im Bedarfsfall einen entsprechenden Vertrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand Aktien Gesellschaft. Sinnvoll sei eine Einlage in Höhe von 6000 bis 8000 Euro, die auch im Falle des Leistungsbezugs als „Schonvermögen“ nicht eingezogen werden können, sondern zweckgebunden für die eigene Beerdigung an den Bestatter überwiesen werden.

Die Teilnehmer erfuhren Erstaunliches und Wissenswertes rund um das Thema Beerdigung. Hier waren sie besonders an alternativen Möglichkeiten der Sargbestattung interessiert. Ob man sich auch schon zu Lebzeiten einen Baum im Friedwald aussuchen könne, der auch als Familiengrabstätte oder für ein Paar genutzt werden kann, wollte jemand wissen, und auch ob die Baumbestattung immer noch die günstigste Alternative sei. Mit 1600 Euro pro einzelnes Baumgrab sei dies im Vergleich mit einem pflegefreien Rasengrab, das mit etwa 1400 Euro zu Buche schlage, nicht mehr die günstigste Bestattungsart. Auch Dienstleistungen von Förstern und Friedhofsgärtnern seien in der Kalkulation enthalten, informierte der 33-jährige Bestattermeister über Trends und Preise. Bei der Bestattungsart waren die Naturbestattungen im Fokus der Zuhörerinnen und Zuhörer, sodass Harnisch auch die Möglichkeiten von See- oder Luftbestattungen erläuterte. Die Beisetzung nicht nur auf Nord- oder Ostsee, sondern auch in anderen Weltmeeren seien ebenso möglich, wie eine Luftbestattung während einer Fahrt mit dem Heißluftballon oder durch einen Heliumballon. Für diese Art der Bestattung müsse man allerdings ins angrenzende europäische Ausland reisen, ließ Philipp Harnisch die Gäste wissen, denn einzig in Deutschland sei diese Bestattungsform noch nicht erlaubt. Brautkleid oder Jogginganzug – auch die Kleidung, die man auf seinem letzten Weg tragen möchte, Veranstaltungsorte für die Trauerfeier, für die der Friedhof längst nicht mehr der einzige Ort ist, oder Fragen von Blumenschmuck, Zeremonie oder Musik thematisierte die Präsentation.

Interessant waren sicherlich auch Details zur Sterbeurkunde, die dort ausgestellt wird, wo jemand verstirbt. Auf einer Reise, bei einem Autounfall, im In- oder Ausland – der Tod passiere längst nicht immer am Wohnort, so Harnisch, und der Bestatter sei mithilfe der Bestattungsvollmacht in der Lage, diese zu beschaffen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, seien Fristen, die im Zuge von Trauer oder Entsetzen rasch versäumt würden: So sei es gesetzlich vorgeschrieben, einen Todesfall binnen drei Tagen beim Standesamt anzuzeigen, und die Beerdigung selbst müsse innerhalb von zehn Tagen erfolgt sein. Insbesondere wenn Angehörige im Ausland lebten oder auf Reisen seien, gestalte sich die Einhaltung der Fristen schwierig.

Wichtig war es, zu erfahren, dass es durchaus möglich ist, im Falle eines Umzugs die an seinem Wohnort getroffenen Vereinbarungen mit einem Bestatter seines Vertrauens zu einem anderen Beerdigungsinstitut nicht nur im gesamten Bundesgebiet zu transferieren. Auch eine internationale Zusammenarbeit gebe es mit Ländern wie der Schweiz oder den Benelux-Staaten.