Asphaltwerk — Kritik an der Regionalplanänderung

Die Gegner der Anlage sehen ihre Interessen zu wenig berücksichtigt.

Asphaltwerk — Kritik an der Regionalplanänderung
Foto: Anna Schwartz

Dornap. Die Diskussionen um das geplante Asphaltmischwerk in Dornap gehen weiter. Die Bürgerinitiative IG Frischluft und die Vohwinkeler Politik kritisieren die jüngste Änderung des Regionalplans. Darin wird der Bereich der künftigen Anlage mit der Kennung GIB (bestehende und neue Gewerbe- und Industrieflächen) ausgewiesen.

Der Regionalplan ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Bezirksregierung. (Siehe Infokasten). Außerdem dient er als Planungsgrundlage der kommunalen Behörden. Die Stadt sieht in der Änderung lediglich eine Formsache. Sie verweist auf den rechtswirksamen Flächennutzungsplan, der das Gebiet bereits als gewerbliche Baufläche darstellt. Es gebe daher keinen Einfluss auf das Bebauungsplanverfahren.

In der Vohwinkler Bezirksvertretung löst der Vorgang trotzdem einigen Unmut aus. „Die Anwohner und auch ich fühlen uns vor vollendete Tatsachen gestellt“ , sagt Alexander Hobusch von der SPD Fraktion. Es gebe nach wie vor die Sorge, dass das Projekt ohne ausreichende Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Belange durchgesetzt werde.

Hobusch bemängelt zudem, dass die Regionalplanänderung nicht früh genug angekündigt worden sei. „Während des laufenden Verfahrens die betroffenen Gremien über diese Absichten nicht zu informieren empfinde ich als sehr unglücklich“, sagt der SPD Politiker. Ähnlich sieht es IG Frischluft Sprecher Horst Watermeier. Auch er kritisiert die Änderung. „Was hier bereits durch die übergeordnete Struktur festgeschrieben steht, braucht im Nachhinein niemand mehr zu beschließen.“

Dagegen habe die Verwaltung eine ergebnisoffene Prüfung angekündigt. Hier kann man den Unmut nicht nachvollziehen. „Die Fläche wird schon seit langer Zeit gewerblich und industriell genutzt“, sagt Stadsprecherin Martina Eckermann. Der Regionalplan habe lediglich an die bestehende Nutzung sowie an die Darstellung des Flächennutzungsplans angepasst werden sollen. „Das Bebauungsplanverfahren ist zwar grundsätzlich ergebnissoffen, aber dennoch selbstverständlich zielgerichtet“, erklärt Eckermann.

Durch die Darstellungen in den übergeordneten Planwerken würden keine Vorentscheidungen getroffen. „Die Planungshoheit liegt weiterhin bei der Stadt Wuppertal. Das Baurecht entsteht erst durch den Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wuppertal“, erläutert Martina Eckermann. Die „fehlerhafte Darstellung des Regionalplan-Entwurfs“ sei erst im Beteiligungsverfahren für die Neuaufstellung des Regionalplans bemerkt worden. Daher hätten die Gremien nicht früher informiert werden können.

Kritik gibt es in der Bezirksvertretung auch an der Befeuerung des Asphaltmischwerks. „Der Betreiber verwendet mit Braunkohlestaub nicht die optimale Technik“, sagt Barbara Naguib von der Grünen Fraktion. Hier stehe die Wettbewerbssituation im Vordergrund und nicht das Gemeinwohl . Die Deutag West GmbH als Betreiber erklärt dagegen, dass die Befeuerung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht geändert werden könne. Das Unternehmen betont, dass die gesetzlichen Vorgaben für Schadstoffe mit der modernen Anlage deutlich unterschritten würden. Auch eine Geruchsbelästigung sei nicht zu erwarten. Die Anwohner befürchten dagegen Probleme durch Lärm und Staub.