Aufgelöst: Tauziehen um das Versorgungsamt
Stichtag 1. Januar 2008: Bei der Auflösung der Behörde und der Übertragung der Aufgaben auf die Städte ist einiges offen.
Wuppertal. Die Landesregierung feiert sie als "Straffung der Behördenstruktur", tausende Wuppertaler sehen in ihr unterdessen ein weiteres Indiz dafür, dass das Land sich flächendeckend aus seiner Verantwortung zurückzieht: Die Auflösung des Versorgungsamtes in Wuppertal greift zum 1. Januar 2008 und hat in den vergangenen Wochen für geharnischte Kritik gesorgt. Hinter den Kulissen laufen den Vorbereitungen für den Stichtag auf Hochtouren. Dann sollen auf Geheiß des Landes hin die Städte die Aufgaben der Behörde übernehmen.
Damit sind die Kommunen dann auch noch für die Aufgaben im Bereich des Schwerbehindertenrechts sowie des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständig. Im Städtedreieck wollen Wuppertal, Remscheid und Solingen an einem Strang ziehen und "gemeinsame regionale Lösungen schaffen" - wie es in einer Erklärung heißt, die in den Dezembersitzungen der Stadträte verabschiedet werden soll.
Konkret heißt das für Wuppertal: Die Elterngeldkasse wird dem Stadtressort Kinder, Jugend und Familie zugeordnet. Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes (zum Beispiel Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen) übernimmt das Stadtressort für Soziales, während der ärztliche Dienst in Zukunft beim Gesundheitsamt angesiedelt wird.
Auch die Sprechzeiten (montags bis mittwochs 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12Uhr) bleiben unverändert. Zu rechnen ist in den nächsten Tagen mit Verzögerungen in der Bearbeitung, da Computer auf die kommunalen Netzwerke umgestellt werden. Daher ist die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und Beiblättern - dann unter städtischer Regie - erst wieder ab dem 2. Januar 2008 möglich.
Von Harmonie-Bekundungen ist man im Rathaus nach wie vor weit entfernt: Erneuert wird die massive Kritik an der Landesentscheidung, und der Städtetag bereitet nach der Behörden-"Straffung" eine Klage vor. Gestritten wird um die Finanzierung des Behördenumbaus, den das Land - dem so genannten Konnexitätsprinzip folgend - den neuen Aufgabenträgern erstatten müsse, so die betroffenen Städte.
Und auch bei der Personalübernahme durch die Stadt sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, macht Kämmerer Johannes Slawig deutlich: Er verweist auf den laufenden Rechtsstreit zwischen dem Land und den zuständigen Hauptpersonalräten, der dazu führen könnte, dass die Stadt zum Stichtag am 1.Januar zwar die Aufgaben des Versorgungsamtes übernehmen müsse, dann aber noch nicht über das erforderliche Personal verfüge. Dafür übernehme man im Ernstfall keine politische Verantwortung: "Diese Risiken liegen beim Land."