Babyklappe: Gerichte schützen Anonymität der Mutter
Um die Identität einer Mutter zu ermitteln, wollte die Staatsanwaltschaft das Jugendamt durchsuchen. Amts- und Landgericht haben das abgelehnt.
Wuppertal. Oberstaatsanwalt Alfons Grevener erfuhr es von der WZ: Seine Fahnder dürfen das Wuppertaler Jugendamt nicht durchsuchen. So hat jetzt das Landgericht entschieden. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft für das Jugendamt einen Durchsuchungsbeschluss erwirken wollen.
In Ermittlerkreisen spricht man hinter vorgehaltener Hand von Behinderung der Justiz. Möglicherweise müsse man das Verfahren jetzt einstellen, sagt Oberstaatsanwalt Grevener: "wenn es keinen neuen Ermittlungsansatz gibt."
Die Ermittler verweisen unter anderem auf den Strattatbestand der Familienstandsunterdrückung. Oberstaatsanwalt Grevener: "Jeder hat das Recht zu erfahren, wo er herkommt." Es sei ansonsten unter Umständen möglich, dass später Geschwister, ohne es zu wissen, heiraten wollen.
Bei der Caritas - sie betreibt seit Februar 2004 die Wuppertaler Babyklappe - versucht man, die Wogen zu glätten. Caritas-Sprecherin Susanne Bossy zur WZ: "Auch unser Ziel ist es, dass sich die Mutter zu ihrem Kind bekennt und den einwandfreien Weg der Adoption wählt."
Zu dem aktuellen zweiten Babyklappen-Fall vom 20. März dieses Jahres (die WZ berichtete) hat die Staatsanwaltschaft übrigens erneut klar Stellung bezogen. Auch in diesem Fall sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Grevener: "Dazu sind wir vom Gesetz her verpflichtet."
Erfreulich: Auch dem zweiten Wuppertaler Baby-Klappenkind geht es dem Vernehmen nach gut.