"Dieser Hund bellt nie": Frauchen muss Bußgeld nicht zahlen
Jetzt muss das Verwaltungsgericht aber noch über die Kosten für den Schlüsseldienst entscheiden.
Wuppertal. Harmlos und gar nicht laut: Diesen Eindruck vermittelte die Mischlingshundedame „Maja“ am gestrigen Montag vor dem Justizzentrum am Eiland. Kaum zu glauben, dass der kaum kniehohe Vierbeiner und sein angebliches Dauerbellen die Polizei und die Gerichte beschäftigt.
Wie berichtet, hatte die Hundehalterin — eine 35 Jahre alte Erzieherin — gegen eine städtische Geldbuße in Höhe von 73,50 Euro Einspruch eingelegt. Für die Ordnungshüter stand fest: „Maja“ hatte an einem Märzabend auf dem Rott durch Dauerkläffen die Nachbarschaft gestört. Frauchen legte Einspruch gegen das Knöllchen ein. Und so rekonstruierte das Amtsgericht den Fall.
Demnach war kurz nach 20 Uhr die Polizei angerückt. Die Hundebesitzerin war nicht daheim. „Maja“ soll gekläfft haben. „Dieser Hund bellt nie“, beteuerte Frauchen am Montag vor Gericht. Sie sei mit ihrem Mann nur kurz Einkaufen gewesen. Von stundenlangem Bellen könne mithin keine Rede sein.
Dann trat eine Anwohnerin in den Zeugenstand und offenbarte: „Ich dachte, da sei ein Hund ausgesetzt oder angeleint worden, deswegen habe ich die Polizei angerufen.“ Klarer Fall: Die Frau sorgte sich um das Tier. Von Lärmbelästigung für Menschen war bei der Zeugin jedenfalls keine Rede.
Dagegen sagte einer der seinerzeit auf dem Rott eingesetzten Polizeibeamten vor Gericht: „Wir wollten die Nachtruhe wieder herstellen.“ Anwalt Elmar Weber konterte wissend: „Aber die Nachtruhe beginnt doch erst um 22 Uhr.“ Die Polizei ließ trotzdem noch vor 21 Uhr den Schlüsseldienst kommen. Der öffnete zuverlässig die Tür zu „Maja“. Kosten für die Aktion: 75 Euro.
Und genau um das Geld gibt es jetzt eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung. Das Verfahren um Majas Gebell wurde am Montag zwar eingestellt und Frauchen muss das Knöllchen nicht zahlen. Frauchen will aber schon gar nicht die Kosten für den von der Polizei beauftragten Schlüsseldienst übernehmen. Anwalt Weber zur WZ: „Wir haben Klage erhoben.“ Entscheiden muss darüber das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Wann dort der Wuppertaler Fall entschieden wird, ist noch nicht absehbar.