Wuppertal Gericht stellt Verfahren gegen Reisebüro-Besitzerin ein
Wuppertal. Glimpflich kommt die Inhaberin des Reisebüros davon, die Kundengeld für die Reiserücktrittsversicherung nicht weiterleitete: Das Verfahren vor dem Amtsgericht wird gegen die Zahlung von 1500 Euro an die Initiative für krebskranke Kinder eingestellt.
Laut Anklage sollte die 46-Jährige über 100 000 Euro abgezweigt haben. Sie hatte die Reiserücktrittsversicherung jeweils erst ins Buchungssystem eingegeben, die Kunden bezahlen lassen, dann den Vertrags storniert.
Vor Gericht sagte sie, sie habe sich keinesfalls ein schönes Leben gemacht, sondern anderen geholfen. Sie buche Reisen für einen Verein, der spendenfinanzierte Delphin-Therapien für behinderte Kinder in Amerika organisiert. Oft träten Familienmitglieder die Reise nicht an, doch die Gründe erkenne die Versicherung nicht an. Sie habe von dem Geld dann die Rücktrittskosten bezahlt. „Dass es ein falscher Weg war, leuchtet mir ein. Aber es hat funktioniert.“ Eine Zeugin vom Verein bestätigte die von der Angeklagten genannten Beispielfälle. Weil die 46-Jährige bisher unbescholten ist, beschloss das Gericht die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage.