Kaufen und Bezahlen: Nicht beirren lassen

Verbraucherzentrale lädt zum Quiz am Weltverbrauchertag.

Foto: A. Fischer

Händler müssen gekaufte Waren zurücknehmen, online gekaufte Artikel können immer zurückgeschickt werden, Zahlungen mit Karte lassen sich ohne Weiteres rückgängig machen — was auf den ersten Blick als gutes Recht der Kunden erscheint, erweist sich beim genauen Hinsehen jedoch oftmals als ein weit verbreiteter Irrglaube.

Zwar können Kunden nach einem Online-Kauf georderte Schuhe, Kleid oder Hose bei Nichtgefallen zurückschicken, im Laden sind sie bei der Rückgabe solcher Waren auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Die Regeln für Waren aller Art im Geschäft oder im Online-Handel werden für Konsumenten immer unüberschaubarer. „Verbraucher benötigen dringend eine ordnende Orientierung und objektives Wissen, um einwandfreie Kaufentscheidungen zu treffen und bei Problemen angemessen zu reagieren“, so Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale.

So brauchen Verträge nicht immer eine Unterschrift — zum Beispiel beim Brötchenkauf. Preisauszeichnungen sind nicht immer bindend: Maßgeblich ist der Preis, über den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen. Auch sind Umtausch und Rückgabe nicht selbstverständlich, und Garantie ist nicht dasselbe wie Gewährleistung.

Wer testen möchte, welchen Rechtsirrtümern er beim Kaufen und Bezahlen unterliegt, kann sein Verbraucherwissen am heutigen Weltverbrauchertag bei einem Quiz auf den Prüfstand stellen — in der Beratungsstelle an der Schloßbleiche 20 oder im Internet:

verbraucherzentrale.nrw/irrtuemer