Kind geschlagen: Bewährung für 25-Jährigen
Gericht stellt das Verfahren gegen die leibliche Mutter des fünf Jahre alten Opfers ein.
Wuppertal. Warum lässt es eine Mutter zu, dass ihr neuer Lebenspartner ihren Sohn (5) kalt abduscht und ins Bett schickt oder dem Kind eine Ohrfeige gibt, dass die Abdrücke der Hand noch am nächsten Tag auf der Wange zu sehen sind?
Mit dieser Frage befasste sich am Montag das Jugendschöffengericht. Auf der Anklagebank: Eine 26-jährige Wuppertalerin und ein 25-Jähriger, der vor zwei Jahren ihr Partner war. Wegen Körperverletzung in zwei Fällen — und unter Einbeziehung eines alten Urteils — verurteilte das Gericht den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das Verfahren gegen die Mutter wurde eingestellt.
Wie sich vor Gericht deutlich zeigte, war das Paar von der Situation Ende 2008/Anfang 2009 überfordert. Damals ging der neue Freund der alleinerziehenden Mutter in der Wohnung ein und aus. Wie die 26-Jährige am Montag berichtete, habe ihr Freund sich an der Erziehung ihres Sohnes beteiligen wollen. Doch das Kind ließ sich nicht so einfach etwas sagen: Es schrie, weinte und schlug um sich. „Ich wusste mir dann nicht zu helfen“, sagte der 25-Jährige. Und so habe er den Fünfjährigen einmal kalt abgeduscht und ein anders Mal geohrfeigt. Das Gericht sprach im Urteil von einer „Unlösung“.
Und die Mutter? Sie gab am Montag zu, damals nicht eingeschritten zu haben und erklärte das so: „Ich hielt sein Verhalten nicht für angemessen, aber ich konnte mich damals nicht durchsetzen.“ Sie habe vorher länger allein gelebt und sei froh gewesen, wieder jemanden an ihrer Seite zu haben. Dass, ihr damaliger Freund einschlägig vorbestraft und zur Tatzeit unter Bewährung stand, soll sie gewusst haben.
Im Kindergarten fiel den Erzieherinnen damals auf, dass der Junge sich zurückzog. Und sie notierten Sätze des Jungen wie „Papa will Mama umbringen“ oder „Wenn ihr mich weiter ärgert, schicke ich Euch meinen bösen Papa“. In der Spielecke sei der Fünfjährige beim Telefonieren beobachtet wortden. Dabei soll er seine Oma angeflehte, ihn zu sich zu holen. Schließlich wurde das Jugendamt eingeschaltet.
Heute sind die beiden Angeklagten nicht mehr zusammen. Die 26-Jährige erhält Unterstützung durch das Jugendamt. Das Verhältnis zu ihrem Sohn soll sich deutlich verbessert haben. Das Urteil ist rechtskräftig.