Nach überraschendem Modellwechsel Landgericht Wuppertal will Urteil im Thermomix-Streit verkünden

Wuppertal · Im Frühjahr 2019 überraschte der Hausgerätehersteller Vorwerk die Verbraucher mit der Ankündigung einer neuen Generation seiner Luxus-Küchenmaschine Thermomix.

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Einige Kunden, die erst kurz zuvor das Vorgängermodell erworben hatten, fühlten sich dadurch überrumpelt. Eine Vorwerk-Kundin aus Kaiserslautern zog sogar vor Gericht, um den Kauf rückgängig zu machen. Am Donnerstag (12.45 Uhr) will das Landgericht Wuppertal sein Urteil im Thermomix-Streit verkünden.

Die Erfolgsaussichten der Klägerin sind allerdings eher schlecht. Bereits in erster Instanz hatte das Amtsgericht Wuppertal ihre Forderung nach einer Rückabwicklung des Kaufvertrages für das mehr als 1000 Euro teure Küchengerät abgewiesen. Vorwerk sei nicht verpflichtet gewesen, die Kundin auf den bevorstehenden Modellwechsel hinzuweisen, solange das Gerät technisch einwandfrei sei und zum Zeitpunkt des Verkaufs noch produziert werde, entschieden die Richter. Auch das Landgericht Wuppertal signalisierte bei der mündliche Verhandlung, dass es die Sachlage ganz ähnlich einschätzt.

Vorwerk hatte das neue Thermomix-Modell TM 6 im Frühjahr 2019 eingeführt. Es unterscheidet sich vom Vorgängermodell durch mehrere zusätzliche Funktionen wie das Sous-Vide-Garen, Fermentieren und die Möglichkeit zum Braten. Etliche Kunden, die erst kurz zuvor einen TM 5 erworben hatten, hatten damals in den sozialen Netzwerken ihrem Ärger Luft gemacht.

(dpa)