Raub in der Disko kostet 21-Jährigen dreieinhalb Jahre Haft

Heranwachsender erpresste mit einem Messer Bargeld.

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Wuppertal. Wegen des Raubs auf zwei Disco-Gäste in einem Düsseldorfer Lokal muss ein 21-jähriger Elberfelder dreieinhalb Jahre in Jugendhaft. Das Amtsgericht hat ihn am Freitag wegen schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung verurteilt. Die Strafe eines Mitangeklagten (20) — zehn Monate Gefängnis — setzten die Richter zur Bewährung aus. Beide hatten gestanden.

Dem Urteil zufolge störten sich die Angeklagten in einer Samstagnacht im Juni vergangenen Jahres nicht an vielen Zeugen am Tatort — der voll besetzten Herrentoilette einer Disco nahe des Hauptbahnhofs. Sie zogen ihre Opfer (21 und 23 Jahre alt) in eine WC-Kabine. Dem Älteren hielt der Hauptangeklagte ein Messer an den Hals, der Jüngere wurde zusammengeschlagen — von dem Mitangeklagten und weiteren Tätern, die sich in eigenen Strafverfahren verantworten müssen. Alle Verdächtigen waren kurz nach der Tat vom Sicherheitsdienst der Disco der Polizei übergeben worden.

„Ich habe nur Schläge gespürt, dann war ich weg“, sagte der 21-jährige Überfallene. Ein ansonsten unbeteiligter Disco-Gast habe versucht, dem Bewusstlosen das Telefon aus der Tasche zu stehlen, sagte der zweite Angeklagte. Das 21-jährige Opfer, ein Auszubildender aus Haan, gab an, sich seit der Tat ängstlich zu verhalten: „Ich guck’ mir genau an, wer da steht. Vor allem, wenn Partyzeit ist.“

In die Strafe für den 21-Jährigen ist ein weiteres Urteil wegen einer früheren Tat einbezogen. Er stand zur Tatzeit unter Bewährung. Dem Mitangeklagten rechneten die Richter zugute, dass er möglicherweise vom Messer seines Komplizen nichts wusste. Er muss als Auflage für seine Bewährungschance 1000 Euro Schmerzensgeld an den Haaner zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.