Wuppertal. Ungebremst auf der Überholspur, so bewegten sich die Kraftfahrer der 1960er Jahre auch gedanklich. Viel hat sich an der Einstellung nicht geändert, nur wird die Meinung nicht mehr ganz so drastisch ausgesprochen. Ein Relikt der PS-Verehrung im Jahre 1965 sind die Fußgängertunnel am Robert-Daum-Platz: Was den Verkehrsfluss störte, gehörte in den Schacht. Die Stadt möchte nun einen Deckel auf diese Vergangenheit setzen, die Tunnel schließen und Fußgängerüberwege anlegen. Als Vorzug für die Bürger nennt sie behindertengerechte Straßenquerungen, während sie auf eigener Seite die Reduzierung der Unterhaltskosten verbucht. Erst einmal aber muss sie 748 500 Euro investieren.
Reyk Golinski vom Ressort Straßen und Verkehr stellte das Projekt der Bezirksvertretung (BV) Elberfeld West vor und erntete nicht nur Beifall. Einigkeit herrschte, dass die Tunnel kein adäquates Angebot an Fußgänger sein können. Da aber allein die Verfüllung - an der Briller Straße vollständig, an der B7 und der Tannenbergstraße nur mit einem Betondeckel - ein Drittel der Kosten verursacht, plädierte Heribert Stenzel von der WfW dafür, den Tunnel Briller Straße zu erhalten. Damit spare man immerhin auch einen Teil der Ampelanlagen.
Walter Boese (SPD) erhob derweil den Einwand, dass der Forderung nach behindertengerechter Querung nicht zufriedenstellend entsprochen sei. Da westlich des Robert-Daum-Platzes nach jetziger Planung keine Ampel entstehen wird, müssen Passanten zwischen Schwebebahnhof und Sparkasse künftig immerhin acht Ampelquerungen in Kauf nehmen.
17 700 Euro, so errechnet die Stadt, wird sie jährlich an Unterhaltungskosten einsparen. Bei dieser Kalkulation führt sie aber nicht auf, welche Betriebskosten andererseits für die Ampeln zu Buche schlagen. Sehr wohl nennt sie "Unterhaltungskosten für den Tunnel B7 / Tannenbergstraße in Höhe von 7600 Euro". Die Frage, warum ein geschlossener Tunnel Kosten verursacht, beantwortete Golinski mit dem Verweis auf Anlagen der Telekom, die gewartet werden müssten. Ratlos blieb er, als die BV wissen wollte, ob es Pflicht der Stadtverwaltung sei, Kosten der Telekom zu tragen.