Schonzeit: Heckenschnitt nur noch bis Mittwoch

Von März bis September müssen Wuppertaler die Gartenschere ruhen lassen.

Wuppertal. Gartenfreunde müssen jetzt schnell sein: Hecken, Gebüsche, Bäume und lebende Zäune — also etwa von Efeu bewachsene Hauswände — dürfen nur noch bis zum 29. Februar geschnitten werden. Das meldet die Stadt — und weist damit auf die Schonzeit für Gehölze hin, die am 1. März beginnt und Pflanzen und Tiere schützen soll.

Der Hintergrund: Weil besonders Hecken und Bäume einen Nist-, Rückzugs- und Nahrungsraum für die heimische Tierwelt bieten, darf die Schere zwischen März und September nur noch dann angesetzt werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist — also etwa, wenn Bäume oder Äste auf Straßen und Wege zu fallen drohen oder Hecken Sichtachsen verdecken.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Wie Thomas Eiting von der Stadt Wuppertal erklärt, sind in der Schonzeit aber auch sogenannte Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Eine runde Buchsbaumkugel etwa dürfe ihre Form beibehalten. „Im Sommer treiben schonmal Äste aus dem Buchsbaum; hier ist ein Zurückschneiden aber erlaubt.“ Allerdings dürfen sich in diesen Pflanzen keine Nester befinden, in denen gebrütet wird — dann muss die Schere nämlich trotzdem ruhen.

Das Roden und Abschneiden von Pflanzen kann aber auch in anderen begründeten Einzelfällen erlaubt werden: „Solche Einzelfälle können etwa ein Grundstückskauf mit geplanter Bebauung sein“, so Eiting. Allerdings, so betont Hubertus Bäther vom Umweltschutzressort der Stadt: Über solche Einzelfälle muss die Verwaltung vorab informiert werden. Dazu reicht ein formloser Antrag an das Ressort Umweltschutz der Stadt, und zwar per E-Mail.

Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Kosten rechnen, so die Stadt weiter: Weil die Gehölz-Schonzeit im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt sei, drohe Wild-Schneidern ein Bußgeld zwischen 50 bis 5000 Euro.

Wer dazu noch Fragen hat, dem hilft das Umweltschutzressort der Stadt Wuppertal weiter, und zwar unter den Rufnummern 563-55 33 oder 563-54 99 oder per E-Mail: