Böller, Raketen und Co. Silvester: Sicherheit für Mensch und Tier

Wuppertal · Auch in Wuppertals Partnerstädten gibt es Tipps und Hinweise für das Feuerwerk zum Jahreswechsel.

Auch in diesem Jahr wird es in Berlin am Brandenburger Tor wieder Feuerwerk geben.

Foto: obs/Sebastian Gollnow

Weihnachten ist da, aber auch der Jahreswechsel und das Silvesterfeuerwerk nahen: „Um sicherzustellen, dass Unfälle, Verletzungen und Brände vermieden werden, informiert die Stadtverwaltung über den verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk“, heißt es aus Wuppertals nordostdeutscher Partnerstadt Schwerin. Dort ist das Abbrennen von Pyrotechnik „weiterhin nur am 31. Dezember und am
1. Januar erlaubt. In einem Umkreis von 50 Metern um besonders schutzwürdige Gebäude wie Kirchen, Krankenhäuser und Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Objekten wie reetgedeckte Häuser, Tankstellen und Holzlager ist das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 verboten“, in diese fallen unter anderem Raketen.

Berlin weist für die Silvesterfeierlichkeiten besondere Sicherheitszonen aus, unter anderem in Wuppertals befreundetem Stadtbezirk Tempelhof-Schöneberg: „Wie in den vergangenen Jahren gibt es in diesem Jahr drei Pyrotechnikverbotszonen zum Jahreswechsel. Zusätzlich wird es eine Waffen- und Messerverbotszone in Tiergarten geben. In den Verbotszonen sind lediglich Wunderkerzen, Knallerbsen und etwa Tischfeuerwerk erlaubt. Die Verbotsbereiche befinden sich am Alexanderplatz, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg und auf einem Teil der Sonnenallee sowie angrenzender Nebenstraßen. Das Verbot gilt vom Silvesterabend um 18 Uhr bis Neujahr um 6 Uhr. Innerhalb des Veranstaltungsbereiches der Silvesterfeier am Brandenburger Tor sind Böller und Pyrotechnik von den Veranstaltern untersagt. Der Sicherheitsradius zu besonders brandempfindlichen Objekten erweitert sich auf 200 Meter, wenn Pyrotechnik der Kategorie F2 mit Steigwirkung wie Feuerwerksbatterien oder Raketen verwendet werden. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belangt werden.“

Auch Wuppertals nordenglische Partnerstadt South Tyneside gibt Hinweise: „Sie können in Ihrem eigenen Garten oder auf einem Privatgrundstück mit Feuerwerkskörpern feiern, aber Sie und Ihre Gäste müssen vorsichtig sein. Feuerwerkskörper müssen sicher an einem kühlen und trockenen Ort gelagert werden, außerhalb der Reichweite von Kindern, Tieren und Wärme- oder Feuerquellen. Informieren Sie Ihre Nachbarn, damit sie Wäsche reinholen, Fenster schließen und ihre Haustiere drinnen halten können. Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur bei seriösen Händlern.“