Stadt muss Gehälter von Geschäftsführern offenlegen

Bezüge von Geschäftsführern — FDP fordert Daten.

Wuppertal. Oberbürgermeister Peter Jung und Kämmerer Johannes Slawig (beide CDU) sind verpflichtet, Ratsmitgliedern auf Nachfrage die Höhe der Gehälter von Geschäftsführern städtischer Tochterfirmen mitzuteilen. Dies hat die Düsseldorfer Bezirksregierung in einem Schreiben an Oberbürgermeister Jung mitgeteilt und diesen zugleich aufgefordert, diese Rechtsauffassung in Zukunft zu berücksichtigen.

„Jetzt bin ich mal gespannt, ob die Stadtspitze einlenkt oder eine Klage dagegen einreicht“, sagte am Donnerstag Jörn Suika, Fraktionsvorsitzender der FDP, zu dem Vorgang. Suika hatte sich an die Bezirksregierung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht gewandt, weil sich Kämmerer Johannes Slawig geweigert haben soll, eine entsprechende Anfrage der FDP-Fraktion zu beantworten. Die FDP hatte die Gehälter von Vorständen und Geschäftsführern abfragen wollen. Davon waren unter anderem die Stadtwerke und Wuppertaler Wohnungsgesellschaft (GWG) betroffen.

Die Bezirksregierung hat jedoch klipp und klar Stellung bezogen. Sie schreibt unter anderem: „Da die gewünschten Informationen über die Gehälter und die Laufzeiten der Verträge der Geschäftsführer der Verwaltung vorliegen dürften . . . besteht ein grundsätzlicher Informationsanspruch.“ Aber: Die Informationen müssen nur in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt werden, wie Fraktionschef Suika erklärt.