Das Halteverbot an der Straße Lange Brücke bleibt

BV spricht sich gegen eine Änderung aus.

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Vohwinkel. Gegen die Entfernung des eingeschränkten Halteverbots im Bereich der Langen Brücke und Vohwinkeler Straße hat sich die Vohwinkeler Bezirksvertretung ausgesprochen. In der vergangenen Sitzung sprach sich die Mehrheit der Mitglieder dafür aus, die jetzige Regelung beizubehalten. Dies hält auch die Stadt für sinnvoll und hatte einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Bürgerantrag sah dagegen den Abbau der Verkehrszeichen vor.

An der Straße zur Langen Brücke besteht bis auf den vorderen Bereich in Fahrtrichtung Vohwinkeler Straße ein absolutes Halteverbot. Im vorderen Bereich befindet sich beidseitig auf einer Länge von 20 Metern ein eingeschränktes Halteverbot. Laut Stadt wurde die Beschilderung 1987 für die dort ansässigen Gewerbebetriebe angeordnet. Für sie soll im Bereich eine Be- und Entladungsmöglichkeit bestehen. Das muss nach Aussage der Stadt auch weiter der Fall sein. Die Verwaltung will außerdem mit den ansässigen Gewerbebetrieben das Gespräch suchen, um sie auf den Zweck der Beschilderung aufmerksam zu machen. In der BV folgten die meisten Mitglieder dem Antrag der Stadt. „Für uns hat die Lademöglichkeit der Gewerbebetriebe Vorrang“, sagt CDU-Fraktionssprecher Moritz Iseke. Georg Schroeder von der FDP-Fraktion stimmte dagegen für den Bürgerantrag. Er spricht von einem „Nadelöhr“ im Bereich. Eine Verkehrsbehinderung durch den Gewerbebetrieb müsse hier vermieden werden. Mit dieser Meinung konnte sich Schroeder allerdings nicht durchsetzen. ebi