Missbrauch von Kindern: 19-Jähriger unter Verdacht

Vohwinkel: In diesem Sommer soll ein Wuppertaler mehrfach Kinder belästigt und angefasst haben. Laut Kripo hat der Mann die Vorwürfe eingeräumt.

Wuppertal. Wegen des Verdachts des Kindsmissbrauchs ermittelt die Polizei gegen einen 19 Jahre alten Wuppertaler. Der junge Mann soll in diesem Sommer in Vohwinkel mehrfach Kinder belästigt haben. Erstmals sei der 19-Jährige zu Beginn der Sommerferien aufgefallen, weil er auf dem Spielplatz am Heinrich-Bammel-Weg Bonbons auf einer Kinderschaukel platziert habe. Die dort spielenden Kinder hätten das "Geschenk" nicht angenommen, stattdessen ihre Eltern informiert.

Wenige Tage später soll der junge Wuppertaler erneut in Erscheinung getreten sein. Beim Ausführen eines Hundes habe er im Wald ein Mädchen getroffen, das ebenfalls mit einem Hund unterwegs war. Beim Streicheln der Tiere habe der 19-Jährige versucht, das Mädchen zu berühren. All das erschien zunächst harmlos, hätte sich noch durch Zufälle erklären lassen können. Bis zum 10.August: An diesem Tag soll der 19-Jährige versucht haben, ein Mädchen von dessen Fahrrad zu ziehen.

Auch diesmal entkamen die Kinder und holten sich Hilfe. Der Mann - er war aus dem Wald hinter der JVA gekommen - entkam. Doch die Eltern ließen den Fall nicht auf sich beruhen. Sie fanden heraus, wo der Tatverdächtige wohnt. Am nächsten Tag erschien dort die Polizei und nahm den 19-Jährigen fest.

In den anschließenden Vernehmungen habe er die Vorwürfe eingeräumt, heißt es. Laut Polizei habe man dem 19-Jährigen in Form einer sogenannten Gefährdeten-Ansprache klar gemacht, dass er bei einem weiteren Vorfall mit einer Verhaftung rechnen muss. Der junge Wuppertaler habe Schuldgefühle geäußert und angekündigt, sich in Behandlung zu begeben. Er ist auf freiem Fuß.

Lob gab es seitens der Polizei: "Aus unserer Sicht haben sich die betroffenen Kinder und Eltern richtig verhalten", sagt Polizei-Sprecher Ralf Dargel. Der Fall werde in Kürze an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort wird dann entschieden, ob gegen den Tatverdächtigen Anklage erhoben wird.