Tödliche Schüsse am Werth: Staatsanwalt fordert lebenslang

Am Montag gab es nach insgesamt 15 Verhandlungstagen die Plädoyers. Nach dem Überfall auf das Juweliergeschäft will die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte die Höchststrafe.

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Wuppertal. Die Angeklagten verfolgten ihren Prozess dreieinhalb Stunden lang mit gesenkten Köpfen und hinter Panzerglas, während die 5. Strafkammer die Plädoyers zu einem Fall hörte, der Barmen bis heute nicht loslässt. Nach dem Überfall auf ein Juweliergeschäft am Werth, bei dem am 17. Oktober 2012 eine Angestellte (33) erschossen und ihre damals 25 Jahre alte Kollegin schwer verletzt wurden, fordert die Staatsanwaltschaft für beide Täter lebenslange Haft — wegen Mordes, versuchten Mordes, Raubes mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.

Außerdem habe der damals 38 Jahre alte Schütze — er schoss aus nächster Nähe mit einer Pistole auf die beiden Frauen, während sein Komplize ein Beil bei sich trug, um Vitrinen zu zerschlagen — besonders schwere Schuld auf sich geladen und sei daher zusätzlich in Sicherungsverwahrung zu nehmen.

Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt schloss sein Plädoyer mit „Hochachtung vor allen Helfern“, die nach dem Überfall in der Innenstadt herbeieilten, um die beiden Frauen zu retten. Zwischenzeitlich verließen Angehörige der opfer unter Tränen den Gerichtssaal, als er noch einmal den Tathergang in Erinnerung rief und von einer „lehrbuchhaften Mittäterschaft“ des Komplizen sprach. Daher seien beide Männer in gleichem Umfang zu bestrafen. Der Schütze habe die Schmuckverkäuferin getötet, weil sie ihn nach einer früheren Begegnung im Laden wiedererkannt habe.

Die Anwälte der Nebenkläger folgten den Anträgen der Staatsanwaltschaft und unterstrichen in ihren Plädoyers noch einmal das „unsagbare Leid“, das die beiden Räuber — sie waren aus Belgien nach Wuppertal gereist und nach ihrer ihrer Flucht von Sondereinsatzkräften auf der Autobahn gestoppt worden — über die Familien ihrer Opfer gebracht haben. Das Überwachungsvideo zeige nichts anderes als eine Hinrichtung.

Nach Zwischenfällen früherer Verhandlungstage konnten die Verteidiger der Angeklagten ungehindert ihre Plädoyers abgeben. „Die Details der Tat stehen zu 100 Prozent fest“, betonte Michael Kaps, der den 39 Jahre alten Angeklagten vertritt und dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft folgte — nicht allerdings in den Punkten der besonders schweren Schuld und der Sicherungsverwahrung: Bei aller Emotionalität — auch ihn habe das Video sehr bewegt, erklärte Kaps — müsse es vor Gericht aber darum gehen, die Taten juristisch einwandfrei zu bewerten. Dieser Linie folgte auch Dr. Leonhard Mühlenfeld, der den 23 Jahre alten Komplizen des Schützen vertritt. Er sprach von Fehlern bei dessen ersten Vernehmungen, die die Staatsanwaltschaft zurückwies, von einem Überfall, der eskaliert sei — und er plädierte für eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren.

Das letzte Wort hatten die Angeklagten. „Ich möchte nichts dazu sagen“, ließ der 39-Jährige wissen. Der 23-Jährige fand diese Sätze: „Es tut mir sehr leid. Und ich weiß nicht, wie ich mich entschuldigen soll.“ Das Urteil wird am 16. Januar erwartet.