Urteil: Ausweis-Posse endet mit Freispruch

Den Behindertenausweis seiner Frau soll Georg P. beim Parken missbraucht haben. Das Gericht sprach ihn frei.

Wuppertal. Für Georg P. ist die Welt seit Montag wieder in Ordnung. Denn das Amtsgericht hat dem 62-Jährigen im Streit mit dem Ordnungsamt Recht gegeben und ihn vom Vorwurf des Missbrauchs von Ausweispapieren freigesprochen. "Das stand für mich von Anfang an fest", sagt Verteidiger Johannes Flender.

Laut Staatsanwaltschaft habe Georg P. am 3. Mai dieses Jahres auf dem Parkstreifen vor der Sparkasse an der Schwelmer Straße geparkt und dabei den Schwerbehindertenausweis seiner Frau im Auto ausgelegt, obwohl diese nicht dabei war (die WZ berichtete). So habe der 62-Jährige den Eindruck erwecken wollen, mit dem Ausweis legitim parken zu dürfen, sagte der städtische Kontrolleur seinerzeit.

Alles quatsch, sagte hingegen Georg P. und verwies auf die von ihm gestellte Parkscheibe. Schließlich habe er sie korrekt auf 13 Uhr gestellt und sei nur ein paar Minuten in der Bank gewesen, um seine Kontoauszüge zu holen. Den Ausweis seiner Frau habe er überhaupt nicht benötigt, um dort halten zu dürfen. Er lag ganz einfach von der letzten Fahrt mit seiner Frau noch im Auto.

Wie der Mitarbeiter des Ordnungsamtes am Montag als Zeuge vor Gericht erklärte, hatte er damals die Parkausweisnummer per Funk durchgegeben, um die Daten abzugleichen und dabei erfahren, dass es mit ihm bereits einen anderen Fall von Missbrauch gegeben hatte. Ende 2009 war der Sohn des Ehepaares mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises seiner Mutter aufgefallen. So sei man misstrauisch gewesen, dass es sich auch hier um einen solchen Fall handeln könne. Es kam zum Strafbefehl, gegen den Georg P. Widerspruch einlegte. So folgte am Montag die Verhandlung am Amtsgericht

Nach einer halben Stunde war für Richter Christoph Turnwald die Sache klar: Einen Vorsatz konnte man Georg P. nicht nachweisen - er wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.