Wenn der Notdienst nur einmal klingelt

Brigitte Dolinar-Filchner rief als ihre Heizung ausfiel den einen Notdienst an - doch der ging wieder, ohne das Problem zu lösen.

Wenn der Notdienst nur einmal klingelt
Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Brigitte Dolinar-Filchner ist erleichtert, als der Heizungsnotdienst nach wenigen Stunden am Dienstag bei ihr klingelt. Die beiden Männer untersuchen drei Stunden lang, warum die Öl-Heizung ihrer Kundin nicht mehr heizt. Ihr Urteil: Da fehle ein Bauteil, das sie nicht dabei hätten. Abgerechnet haben die Handwerker sofort: 218 Euro. „Jetzt ist es hier immer noch kalt, und das Teil besorge ich mir selbst“, ärgert sich die Wuppertalerin. Sie ist selbst Industriemechanikerin. „Obendrein spreche ich Slowenisch.“ So konnte sie auch zufällig verstehen, wie die beiden Männer sich auf Slownenisch beraten haben. „Mir schien, dass sie wenig Ahnung hatten, wo sie nach dem Fehler suchen sollen.“

Mittwoch hat sich Brigitte Dolinar-Filchner selbst für 147 Euro eine Brenner-Pumpe für ihre Anlage besorgt und will sie allein installieren. „Auf Youtube gibt es für alles Videos.“ Die Wuppertalerin war über die Suche nach einem Heizungsnotdienst im Internet und eine zentrale 0800-Servicenummer an das Handwerksunternehmen vermittelt worden. „Man kann nicht pauschal sagen, dass diese Servicenummern schlecht sind“, sagt Corinna Reisewitz von der Verbraucherzentrale NRW. „Man wird dadurch zentral an einen Notdienst vermittelt, der gerade Zeit hat und schnell vor Ort sein kann.“ Es könne aber sein, dass es durch die zusätzliche Verwaltung über die Servicehotline teurer werde. Rechnungen solle man grundsätzlich erst bezahlen, wenn der Schaden behoben ist. „Der Erfolg wird geschuldet. Läuft die Heizung noch nicht wieder, sollte man auch noch nichts begleichen“, so Reisewitz. „Und wenn einem der Betrag zu hoch vorkommt, kann man auch erst einmal nur einen Teilbetrag zahlen.“

Brigitte Dolinar-Filchner müsse indes aufpassen, dass die Firma keine Forderungen mehr an sie geltend mache, denn der Vertrag sei noch nicht erfüllt worden. Komme die Firma kein zweites Mal, um das fehlende Teil zu ersetzen, entgehe ihr Gewinn. Hans-Ulrich Vaupel, Obermeister der Innung Sanitär, Heizung, Klima in Wuppertal rät von solchen Servicenummern für Notdienste ab. „Man kann auch bei uns schnell im Internet finden, welche Wuppertaler Firma, die Mitglied der Innung ist, in der Nähe liegt und einen Notdienst anbietet.“

Falls der Kunde unzufrieden zurückgelassen wird, rät Vaupel, sich an die zuständige Kreishandwerkerschaft zu wenden. „Dort gibt es eine Schlichtungsstelle, die man um einen Gütetermin bitten kann.“ Der Weg vors Gericht lohne meist nicht. „Es kommt meist nur zum Vergleich und der Kunde bleibt auf den Gerichtskosten sitzen.“ Corinna Reisewitz von der Verbraucherzentrale rät nicht in jedem Fall vom Gerichtstermin ab: „Wenn es darum geht, sich Geld zurückzuholen, kann es schon sinnvoll sein.“