Gastronom Frank Eisenbach kann seit Weihnachten 2017 nicht mehr schmecken und riechen Drei Jahre Haft für Prügel mit verheerenden Folgen

Wuppertal · Zu drei Jahren Haft ohne Bewährung hat das Amtsgericht am Montag den 53-Jährigen verurteilt, der in der Nacht auf den 24. Dezember 2017 mit Gastronom Frank Eisenbach (56) in Streit geriet und diesen schwer verletzte.

 Gastronom Frank Eisenbach erlitt einen Schädelbruch und leidet noch unter den Folgen.

Gastronom Frank Eisenbach erlitt einen Schädelbruch und leidet noch unter den Folgen.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Der Angeklagte hatte sein Verhalten als Notwehr verteidigt, aber die Richterin Annette Spormann hielt nichts von dieser Erklärung: „Sie haben sich da in etwas verrannt“, warf sie dem Angeklagten vor.

Eine Bemerkung zu der Begleiterin des Angeklagten soll der Anlass gewesen sein für den Streit in dem Lokal am „Heckweiher“ am Rand der Elberfelder City. Die Männer gerieten darüber erst verbal, dann handfest aneinander. Am Ende lag Frank Eisenbach mit einem doppelten Schädelbruch auf der Straße. Seitdem ist sein Leben ein anderes.

Die Richterin machte dem Angeklagten klar, von Notwehr könne nicht die Rede gewesen sein. Unabhängige Zeugen hätten eindeutig ausgesagt, dass es anfangs zwar gegenseitige Schläge gegeben habe, aber mit der Zeit sei der Angeklagte überlegen gewesen, sein Gegenüber sei mehrfach zu Boden gegangen, habe sich nur immer wieder aufgerappelt.

„Das war ein fertiger Mann“, so die Richterin. Das hätte der Angeklagte erkennen müssen. Sein entscheidender Schlag, bei dem Frank Eisenbach nach Zeugenaussagen „wie eine Bahnschranke“ umgefallen sei, sei „ganz sicher nicht mehr von irgendeiner Notwehr getragen“ gewesen. Sie glaube zwar nicht, dass er die schweren Folgen gewollt habe. „Aber Sie haben sie in Kauf genommen. Wer so zuschlägt, muss mit solchen Folgen rechnen.“

Frank Eisenbach lag mehrere Tage im Koma, kann sich selbst nicht mehr an die Schlägerei erinnern. Er wollte es anfangs: „Ich wollte erfahren, ob ich schuld habe.“ Aber eine Traumatologin habe ihm abgeraten. „Sie hat gesagt, dass die Gefahr besteht, dass ich keinen Frieden mehr finde“, erklärt Eisenbach im WZ-Gespräch.

Bei dem Schädelbruch ist sein rechter Gehörgang zerstört worden, jetzt kann er auf dieser Seite nicht mehr hören. Und er kann nicht mehr schmecken und riechen. „Da geht Lebensqualität verloren“, sagt er. Zudem braucht er diese Fähigkeiten als Koch beruflich: Nach dem Tod seiner Eltern – der Vater starb kurz nach der folgenreichen Prügelei – hat er das Restaurant Haus Eisenbach übernommen. Abschmecken muss für ihn seine Tochter. Er hat Ängste, befürchtet, dass irgendwer es noch mal auf ihn abgesehen hat. Und wenn ihn etwas ärgert, kann er das nur schlecht steuern. „Ich bin sofort von null auf 200, muss dann rausgehen.“ Seine Therapeutin habe gesagt, das sei etwas, was er neu lernen müsse.

Ohnehin habe er sich sehr verändert: „Ich bin ein ganz anderer Mensch.“ Die Leute würden ihn als „Sonnyboy“ kennen, der einst mehrere Diskotheken besaß, große Partys feierte, das Leben mit teuren Autos und Reisen genoss und immer einen Spruch auf den Lippen hatte. Jetzt – sei er „immer noch in der Findungsphase“.

Die Verteidigung hat versucht, sein altes Image zu nutzen, stellte Anträge, um zu klären, ob Eisenbach bei der Prügelei unter Drogen gestanden habe. Auch die Erinnerungslücken zweifelte der Anwalt an. Viel Zeit im Prozess nahm die Diskussion einer möglichen Videoaufnahme von dem Geschehen ein. Bei den Ermittlungen wurde keine gefunden, dennoch beharrte der Verteidiger darauf, dass es sie geben müsse – sie vielleicht zurückgehalten werde. Schließlich hätten Zeugen immer wieder von einem Video gesprochen. Vom Gericht befragt konnten Zeugen aber nur sagen, von einem Video gehört zu haben, keiner hatte es gesehen. In seinem Plädoyer verlangte der Verteidiger einen Freispruch und – für den Fall einer Verurteilung – noch ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussage von Frank Eisenmann.

Richterin Annette Spormann verurteilte den Angeklagten dennoch wie vom Staatsanwalt beantragt zu drei Jahren Haft. Und sprach den 53-Jährigen direkt an: „Ich glaube, Sie haben sich völlig verrannt in den Gedanken, Opfer und nicht Täter zu sein.“ Das sei für einen Täter nicht ungewöhnlich, aber dann müsse der Verteidiger einschreiten. „Ihr Verteidiger ist aber mitgerannt.“ Die Verteidigungsstrategie sei die falsche: „Wir hätten hier über ganz vieles sprechen können“, sagte sie. „Aber Sie wollten es so.“

Frank Eisenbach war Nebenkläger, sein Anwalt warf in seinem Plädoyer dem Angeklagten vor, „eiskalt“ zu sein. Er habe keinerlei Reue gezeigt, sich nicht entschuldigt. Das griff der Angeklagte vor dem Urteil noch einmal auf, betonte, dass er Frank Eisenbach Genesung wünsche. „Das hätte alles nicht sein müssen, wenn man überlegt, wie alt wir sind.“

Frank Eisenbach weiß, dass das Urteil nur ein Zwischenschritt ist: „Das ist ja kein Ende, das wird ja weiter gehen.“ Er rechnet mit einer Berufung des Angeklagten. Und überlegt, Schmerzensgeld einzuklagen. Erst wenn das alles vorbei ist, werde er mit dem Geschehen abschließen können.