Wuppertals Widerstand war zwecklos: Umweltzonen werden 2014 verschärft

Neuer Luftreinhalteplan soll nach den Osterferien in Kraft treten. Bezirksregierung bricht Wuppertaler Widerstand.

Wuppertal. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat sich erneut über Bedenken aus Wuppertal hinweggesetzt und ordnet eine Verschärfung der beiden Wuppertaler Umweltzonen an. Das bedeutet, dass Autos mit gelber Plakette ab dem 1. Juli 2014 nicht mehr in die beiden Umweltzonen einfahren dürfen. Zur gleichen Zeit sollen auch die Umweltzonen in Düsseldorf und dem Ruhrgebiet verschärft werden.

Der Wuppertaler Oberbürgermeister Peter Jung (CDU) hatte mehrfach gegen eine Verschärfung der Umweltzonen argumentiert, so wie er vor fünf Jahren schon versucht hatte, die Einführung der umstrittenen Zonen zu verhindern. Damals hatten Wuppertal und Düsseldorf Widerstand geleistet, der aber von der Bezirksregierung gebrochen worden war.

Nun also die Zweitauflage von David gegen Goliath. Jung argumentiert, dass eine erneute Verschärfung der Zonen in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand für die Bürger stehe. Die Verringerung der Feinstaubbelastung sei so minimal, dass dies nicht angemessen sei.

Wie die WZ bereits mehrfach berichtete, gibt es scharfe Kritik an den Wuppertaler Umweltzonen — unter anderem von der Industrie- und Handelskammer — zumal die Wirksamkeit bestritten wird. Hinzu kommt, dass mit der A 46 eine der meistbefahrenen Autobahnen Deutschlands mitten durch die Umweltzonen führt. Auf der Autobahn gilt die Zone jedoch nicht.

„Die Bezirksregierung weigert sich, ein generelles Tempolimit auf der A 46 zu erlassen, ordnet aber eine Verschärfung der Umweltzonen an“, fasst Stadtsprecherin Martina Eckermann zusammen und fügt an: „Das verstehen wir nicht.“

Die Bezirksregierung stellt in einem Schreiben an die Stadt jedoch klar, dass eine verschärfte Umweltzone ihrer Einschätzung nach einen „konkreten Gewinn für die Gesundheit und die Lebensdauer der Wuppertaler Bevölkerung“ bietet. Finanzielle Belastungen hätten gegenüber dem „überragenden Schutzgut der Gesundheit“ zurückzutreten. Zudem gebe es Ausnahmen für den Nahverkehr und bei sozialen Härtefällen.