Meinung WZ-Kommentar zur Mehrwegangebotspflicht: Zahnloser Papiertiger

Wuppertal · Allein das sperrige Wort „Mehrwegangebotspflicht“ macht schon wenig Lust darauf, sich mit diesem Thema zu befassen.

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Foto: Julia N/Julia Nemesheimer

Bei der Einführung 2023 gab es dann auch direkt einen Wust an Ausnahmen; für Betriebe unter 80 Quadratmetern, für Verpackungen aus Papier, Pappe oder ähnliches. Das für mich größte Manko jedoch: das kleine Wörtchen „Angebot“. Bei Weitem soll niemandem eine Entscheidungsfähigkeit abgesprochen werden – aber in einer Welt, die auf Konsum, Geschwindigkeit und eben Wegwerfprodukte getrimmt ist, braucht es mehr Leitung, wenn eine wirkliche Änderung im Verhalten eintreten soll. Die Wahl aktuell: Lieber weiter wie gewohnt den Kaffee aus einem Pappbecher mit Plastikdeckel schlürfen und diesen bequem, aber umwelt- und ressourcenschädlich nach kurzer Nutzung einfach wegzuwerfen? Oder einen Mehrwegbecher später wieder vermeintlich umständlich zurückbringen oder zu Hause spülen müssen? Es ist klar, wie die Entscheidung ausfällt. Der Großteil bleibt bei der für den Moment bequemeren Variante. Tübingen hat es vorgemacht. Ich hoffe auf ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für die Verpackungssteuer. Denn wenn man die Menschen schon nicht bei einer zukunftsgerichteten Vernunft zu packen bekommt, so klappt eines doch fast immer: Sobald es ums Geld geht, sind viele bereit zur Veränderung.