„Brummi-Andi“ kann’s nicht lassen: Haft für Fahren ohne Führerschein

Richter gibt dem 24-jährige Monheimer keine Bewährung.

Monheim. Die kriminelle Karriere des Andreas B. begann schon mit 13 Jahren. Als "Crash-Kid" und "Brummi-Andi" gelangte er bundesweit zu zweifelhaftem Ruhm: Dem Vater, einem Trucker, klaute er den Schlüssel des Lastwagens und machte die Gegend um seine Heimatstadt Monheim herum unsicher. Mit 14 Jahren stahl Andreas erneut einen Lkw, raste durch Belgien und die Niederlande, durchbrach in Eindhoven eine Straßensperre und überrollte einen 38-jährigen niederländischen Polizisten. Der zweifache Familienvater starb an seinen Verletzungen.

Neunmal hatte Andreas schon als Kind Autos und Lastwagen gestohlen, mit denen er mehr als 2000 Kilometer quer durch Europa tourte. Die Fülle der Straftaten brachten ihm Haftstrafen von fast zehn Jahren ein. Gestern stand der jetzt 24-jährige Monheimer erneut vor Gericht. Dreimaliges Fahren ohne Führerschein in Hilden und Solingen sowie eine gefährliche Körperverletzung in Hilden wurden ihm vorgeworfen.

Da er ein Geständnis ablegte, kam der Wiederholungstäter mit einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe davon - allerdings muss er wieder hinter Gitter. "Eine Bewährungsstrafe ist ausgeschlossen", so der Richter am Langenfelder Amtsgericht, Peter Strauß.

Immer wieder war in der Vergangenheit mit allen Mitteln versucht worden, Andreas B. doch noch von der schiefen Bahn abzubringen - vergeblich. Bei einer Resozialisierungsmaßnahme auf der kanarischen Insel Gomera verschwand er sogar mit dem Auto seiner Betreuerin. Die Aktion löste eine bundesweite Diskussion über den Sinn solcher Jugendsozialarbeit aus.

Der Monheimer hatte eine schwere Kindheit. Er wuchs mit Streit und Gewalt auf. In der Grundschule fehlte er immer wieder unentschuldigt. Mit sechs Jahren wurde er in die Kinderpsychologische Abteilung der Uniklinik Köln eingewiesen. Er nahm Drogen, wanderte von Heim zu Heim.

Zum Fahren ohne Führerschein kamen weitere Straftaten hinzu, darunter auch ein Raubüberfall. Immer wieder wurde Andreas B. verurteilt. Aber auch im Gefängnis wurde er erneut straffällig - er vergewaltigte einen Mithäftling.

Inzwischen ist Andreas B. 24 Jahre alt. Seit zwei Tagen ist er verheiratet, hat eine acht Monate alte Tochter. Ein zweites Kind ist unterwegs. Die junge Familie lebt von Hartz IV.

Das Gericht bescheinigte dem Monheimer eine "positive Sozialprognose". Der Kfz-Mechaniker, der seine Prüfung mit sehr guten Ergebnissen ablegte, hofft auf eine Arbeitsstelle. Allerdings hat er keinen Führerschein. Doch zunächst muss Andreas B. erneut ins Gefängnis. Frau und Kind kann er dann nur einmal in der Woche sehen.