Deckname "Ciwan" - Zwei Jahre Haft auf Bewährung für PKK-Aussteiger
Ein früherer Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach den 35- jährigen Mann am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig.
Düsseldorf. Ein früherer Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach den 35- jährigen Mann am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig.
Der Kurde hatte gestanden, die PKK im Raum Köln und Düsseldorf zwischen 2003 und 2006 unter dem Decknamen "Ciwan" geleitet zu haben. Trotz drohender Racheakte habe er sich vor zwei Jahren von der Organisation losgesagt, hielt ihm das Gericht zugute. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Kurde habe sich als Funktionär zudem für einen legalen Kurs der PKK eingesetzt, sei damit allerdings nicht erfolgreich gewesen. Allerdings habe der Mann, der inzwischen als Fleischhändler arbeitet, von den Straftaten der PKK in Deutschland Straftaten gewusst. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Strafforderung der Bundesanwaltschaft.
Der Angeklagte sagte im Prozess, er stehe zu seiner persönlichen Verantwortung, werde sich zu internen Vorgängen der PKK und zu anderen Funktionären aber aus Angst vor Rache an ihm und seiner Verlobten nicht äußern. "Ich will mein restliches Leben nicht in Angst verbringen müssen."
Er habe gewusst, dass in der PKK Straftaten begangen werden, etwa Urkundenfälschung, illegale Einschleusung von Kurden oder gewalttätige Strafaktionen gegen Abtrünnige, räumte der Mann ein. Sein Anwalt betonte, der 35-Jährige habe selbst nie Gewalt ausgeübt oder Straftaten angeordnet.