Mieter darf zu kleine Wohnung fristlos kündigen
Karlsruhe. Mieter dürfen auch nach mehreren Jahren fristlos kündigen, wenn ihre Wohnung erheblich kleiner ist als es im Mietvertrag festgehalten wurde. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
29.04.2009
, 11:20 Uhr
Geklagt hatte ein Mieter, dessen Wohnung laut Vertrag "ca. 100 Quadratmeter" groß sein sollte, in Wahrheit aber weniger als 80 Quadratmeter maß - eine Differenz von fast einem Viertel.
Dem Urteil zufolge reicht diese Abweichung für eine fristlose Kündigung, obwohl der Mieter bereits fast drei Jahre dort gewohnt hatte. Sein Kündigungsrecht hätte er nur dann verwirkt, wenn er die Abweichung erkannt hätte - wofür es laut BGH keine Anhaltspunkte gab.