Transrapid-Unglück: Zwei Betriebsleiter sind zu Geldstrafen verurteilt worden
Zwei Verantwortliche der Transrapid-Teststrecke im Emsland sind nach dem Unglück im September 2006 zu Geldstrafen verurteilt worden. Bei dem Unglück kamen 23 Menschen ums Leben.
Osnabrück. Zwei Betriebsleiter der Transrapid-Teststrecke im Emsland sind für das schwere Unglück vom September 2006 mitverantwortlich und müssen Geldstrafen zahlen. Bei dem Unfall kamen 23 Menschen ums Leben. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die beiden Männer am Freitag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zur Zahlung von 20 000 und 24 000 Euro.
Die 50 und 67 Jahre alten Männer hätten es versäumt, zwingend nötige Sicherheitsvorschriften in die internen Betriebsregeln einzuarbeiten. "Nicht weil sie böswillig waren, sondern weil sie überzeugt waren als Ingenieure, dass sie es besser können. Und das war ihr Fehler", sagte der Vorsitzende Richter Dieter Temming.
Bei der Katastrophe war am 22. September 2006 ein Transrapid auf einen Werkstattwagen geprallt. Der diensthabende Fahrdienstleiter hatte das Fahrzeug schlicht vergessen und zudem eine elektronische Fahrwegsperre nicht gesetzt, die das Unglück verhindert hätte.
Das Verfahren gegen diesen Fahrdienstleiter ist vorübergehend eingestellt worden. Der Mann gilt seit der Katastrophe als selbstmordgefährdet und ist einem Gutachten zufolge bis auf weiteres nicht verhandlungsfähig.
Richter Temming sagte in seiner Urteilsbegründung, eine ganze Kette von Fehlern habe das Unglück ausgelöst. So habe der beim Unfall getötete Lokführer nicht nach vorne aus dem Fenster geschaut. Sonst hätte er das scheunentorgroße Hindernis auf der Strecke bemerkt. "Tatsächlich haben alle versagt - und dies zum Teil mehrfach", sagte Temming. Die Verteidigung will Rechtsmittel einlegen.