Analyse: Mütter scheitern mit Klage vor Sozialgericht

Elterngeld kann nur für das zwölf Monate vor der Geburt erzielte Gehalt beansprucht werden.

Dortmund. Es wäre so schön gewesen. Junge Familien bekommen gleich mehrere Kinder hintereinander - und profitieren dabei ununterbrochen uneingeschränkt von den Leistungen des Elterngeldes. Doch Pustekuchen. Diesem Lebensentwurf hat das Sozialgericht Dortmund einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Die Richter wiesen die Klage zweier Frauen ab, die in den Monaten vor der Geburt ihres zweiten Kindes ein älteres Geschwisterkind betreut hatten. Ihre Forderung: Sie wollten für die Neuberechnung des Elterngeldes nach der Geburt des zweiten Kindes ihr ursprüngliches Gehalt vor der ersten Geburt geltend machen (Az.: S 11 EG 28/07 und S 11 EG 41/07). Das Argument der Klägerinnen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis: Die gesetzliche Regelung, die bei der Berechnung lediglich die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berücksichtige, missachte den familienfördernden Zweck des Elterngeldes.

Die Sozialrichter sahen das anders. Weder liege ein Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz, noch gegen den Schutz- und Förderungsgedanken von Ehe und Familie im Grundgesetz vor. Damit zeigt sich das Elterngeld erneut ausgesprochen klageresistent. Schon die ersten Klagen, die die sogenannte Stichtagsregelung zum 1.Januar 2007 hatten kippen wollen, waren gescheitert.

Jens Flosdorff, Pressesprecher im Bundesfamilienministerium, ist froh über den Dortmunder Richterspruch: "Es hat auch etwas mit Realitätssinn zu tun, wenn Frauen früh wieder mit der Arbeit beginnen, um beruflich Anschluss zu halten." Besonders Akademikerinnen bliebe erfahrungsgemäß nach längerer Unterbrechung häufig lediglich der Weg in die Teilzeitstelle übrig.

Zudem verweist Flosdorff auf den Elterngeld-Mindestsatz von 300 Euro und auf den sogenannten Geschwisterbonus: Für das zweite und jedes weitere Kind gibt es zehn Prozent Aufschlag, aber immer mindestens 75 Euro. Doch Achtung: Diese Förderung wird nur bis zum dritten Geburtstag des älteren Kindes gezahlt. Sind zwei oder mehr ältere Geschwister vorhanden, wird er bis zum sechsten Geburtstag des ältesten Kindes verlängert.

Paradox: Der Staat übt so Druck im Sinn einer schnellen Geburtenfolge aus, weil bei einem größeren Abstand der Bonus wegfällt. Und fördert dennoch, dass Mütter zwischen den Geburten zumindest so lange arbeiten, bis sie wieder Anspruch auf den für sie möglichen Höchstsatz des Elterngeldes haben.