Eherecht: Kirchliche Hochzeit künftig auch ohne Standesamt

Ab Januar brauchen Paare keinen staatlichen Trauschein mehr, um vor den Altar zu treten. Kirchen sind skeptisch.

Berlin. Kirchliche Hochzeiten sind in Deutschland künftig auch dann erlaubt, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen.

Für Eheleute ändert sich praktisch nichts, denn ausschließlich kirchlich getraute Paare gelten unverändert als nicht verheiratet.

Von allen rechtlichen und steuerlichen Vorteilen wie dem Ehegattensplitting oder der Privilegierung des Partners im Erbrecht profitierten nur Paare, die vor dem Standesamt geheiratet haben, erklärte der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer.

Trotz der Gesetzesänderung will die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die standesamtliche Hochzeit als Voraussetzung für eine kirchliche Trauung weiter beibehalten. Dies sei "eine in Jahrhunderten bewährte Praxis - daran ändert sich nichts", sagte der Präsident des EKD-Kirchenamts, Hermann Barth.

Auch bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hieß es, ein Zusammenhang zwischen kirchlicher und standesamtlicher Trauung sei "sinnvoll" und solle auch künftig "eng zusammengehalten werden".

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2006 insgesamt 373681 standesamtliche Eheschließungen. Nur gut 100000 Paare ließen sich anschließend auch noch kirchlich trauen.

Mehrere Rechts- und Innenpolitiker des Bundestages äußerten sich distanziert. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, er können den Sinn des Gesetzes nicht erkennen. "Wir leben doch in einer säkularen Welt." Red