Karlsruhe kippt paradoxe Wahlrechtsklausel
Die Berechnung der Überhangsmandate muss neu geregelt werden. So lautet die Quintessenz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Donnerstagmorgen. Bis 2011 muss der Gesetzgeber nachbessern.
Karlsruhe. Eine widersprüchliche Wahlvorschrift, nach derin bestimmten Konstellationen ein Stimmengewinn zu einem Verlust vonAbgeordnetenmandaten führt (das sogenannte Überhangmandat), ist vom Bundesverfassungsgericht fürgrundgesetzwidrig erklärt worden.
Das sogenannte „negativeStimmgewicht“, das bei der Dresdner Nachwahl zur knapp ausgegangenenBundestagswahl 2005 eine Rolle gespielt hatte, verstoße gegen denGrundsatz der Wahlgleichheit, entschied das Karlsruher Gericht amDonnerstag und gab den Beschwerden zweier Bürger statt.
DasWahlergebnis bleibt aber in Kraft. Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni2011 eine Neuregelung erlassen.