Analyse: „Maak mij niet dood – Töte mich nicht!“

Nur in Belgien und den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe erlaubt, Luxemburg will nachziehen.

Brüssel. Heftige Diskussionen um Sterbehilfe gibt es auch in anderen europäischen Ländern. Doch nur in den Niederlanden und in Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt. Ein Blick über die Grenzen:

Niederlande: "Maak mij niet dood - Töte mich nicht" - steht auf einer kleinen Karte, die viele ältere Niederländer bei sich tragen. Die Angst, aus Versehen erlöst zu werden, sitzt tief. Die Niederlande haben bereits 2002 als erstes europäisches Land erlaubt, dass Ärzte unheilbar Kranken beim Sterben helfen dürfen - vorausgesetzt, sie stimmen ausdrücklich zu, sind volljährig und bei vollem Bewusstsein.

Kritiker fürchteten damals, dass die Fälle von Sterbehilfe deutlich zunehmen würden. Doch dies war nicht der Fall, wie Untersuchungen belegen. Danach bevorzugen viele Ärzte inzwischen die so genannte tiefe Sedierung - sie verabreichen ihren todkranken Patienten ein Mittel, das sie in eine Art Tiefschlaf versetzt; Medikamente lindern die Beschwerden. Während der Anteil der aktiven Sterbehilfe zwischen 1990 und 2002 von 1,7 auf 2,6 Prozent angestiegen war, sank er 2006 wieder auf 1,4 Prozent - 1900 Menschen starben mit Hilfe eines Arztes. Oft ist nicht das Leiden selbst das wichtigste Motiv, sondern das "Mitleid mit den Angehörigen".

Belgien: Das Nachbarland folgte dem niederländischen Beispiel und erließ 2002 ebenfalls ein Gesetz, das Sterbehilfe erlaubt. Liberale Politiker wollen aber noch weitergehen: Sie fordern, dass auch unheilbar kranke Kinder und altersverwirrte Menschen auf Wunsch Unterstützung beim Sterben erhalten. Seit dem Tod des flämischen Schriftstellers Hugo Claus ist allerdings eine heftige Diskussion um eine Ausweitung des Gesetzes entbrannt. Der 78 Jahre alte Nobelpreis-Anwärter hatte im März dieses Jahres medizinische Hilfe gebeten, um von seinem Alzheimer-Leiden erlöst zu werden. Gegner verweisen darauf, dass die Zahl der Sterbehilfe-Fälle im vergangenen Jahr auf knapp 500 gestiegen ist. 2005 waren es noch knapp 400 Fälle gewesen.

Luxemburg: Im Februar dieses Jahres hatte das Luxemburger Parlament in erster Lesung mit knapper Mehrheit beschlossen, aktive Sterbehilfe zuzulassen. Das Gesetz sichert Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu. Laut Votum des Staatsrates muss es in zweiter Lesung aber erneut im Parlament beraten werden.