Finanzen: Womit wir 2008 rechnen müssen
Das Jahr 2008 bringt eine Reihe gesetzlicher Änderungen. Die Bürger müssen sich auf neue Belastungen einstellen, können sich aber auch über Entlastungen freuen. Eine Übersicht.
<h3 align="center">SozialversicherungenDie Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3600 Euro (2007: 3562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die Private wechseln.
Sozialabgaben
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 steigt allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten bezahlen.
Die für die staatliche Förderung notwendige Gesamtsparleistung steigt auf vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens (bis zur Versicherungspflichtgrenze). Die vom Staat beigesteuerte Zulage steigt bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug: 2100 Euro.
Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch 2008 zu Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2008 der steuerpflichtige Rentenanteil von 54 auf 56 Prozent. Er gilt für Neurentner des Jahres 2008.
In der Postbranche sollen vom 1.Januar an Mindestlöhne in Höhe von 8 bis 9,80 Euro für alle Betriebe und Betriebsteile gelten, die überwiegend Briefsendungen befördern. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnte einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ab. Dadurch könnten Jobs verloren gehen.
Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer zum 1.Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist allerdings noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll jedoch eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate.
Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich - wie die Reform beim Arbeitslosengeld I - noch im parlamentarischen Verfahren.
Auch für dieses Vorhaben ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Reform zum 1. Juli startet.
Zu diesem Termin werden die meisten Pflegesätze erstmals angehoben, weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012. Für die Betreuung altersverwirrter Menschen werden erstmals Leistungen bezahlt - bis zu 2400 Euro jährlich.
Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit zum Pflegen sollen Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage erhalten, um Betreuung bei Eintritt eines Pflegefalles organisieren zu können.
Versicherte erhalten mehr Rechte. Erstmals bekommen Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an stillen Reserven. Die Beratung der Kunden wird schon vor Vertragsabschluss verbessert. Ersatzlos gestrichen wird die bisher für den Versicherungsnehmer geltende kurze Klagefrist von sechs Monaten.
Mit der Vorratsdatenspeicherung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Für ein halbes Jahr müssen Telekommunikationsfirmen Rufnummer, Uhrzeit und Datum der Verbindung speichern, bei Handys auch den Standort zu Gesprächsbeginn. Inhalte werden nicht aufgezeichnet. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten nur zur Aufklärung konkreter Straftaten und aufgrund einer Richterentscheidung verlangen.