Das bringt die Hartz-IV-Reform

Das Paket ist beschlossen, trotzdem gibt es Verfassungsbedenken.

Berlin. Auch nachdem Bundestag und Bundesrat am Freitag der zäh errungenen Hartz-IV-Reform mit großer Mehrheit zugestimmt haben, könnte das Thema noch nicht beendet sein. Denn Grüne und Linke machen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuberechnung des Regelsatzes geltend und stimmten gegen das Gesetzespaket. Im Bundesrat enthielten sich die fünf Länder, an denen Grüne oder Linke mitregieren, darunter auch Nordrhein-Westfalen.

Mit den Beschlüssen erhalten rund 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Empfänger rückwirkend zum 1. Januar einen um fünf auf 364 Euro erhöhten Regelsatz. Anfang 2012 soll dieser Betrag um mindestens weitere drei Euro steigen. Der Nachschlag von 15 Euro für drei Monate sowie der erhöhte Regelsatz werden Anfang April ausbezahlt.

Daneben gibt es für etwa 2,5 Millionen bedürftige Kinder Leistungen aus dem neuen Bildungspaket. Sie haben ab sofort Anspruch auf ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita, wobei die Eltern einen Euro dazugeben müssen. Für eintägige Klassenfahrten oder Wandertage gibt es pro Schuljahr 30 Euro.

Zehn Euro im Monat stehen für Mitgliedschaften in Sportvereinen zur Verfügung. Außerdem wird Nachhilfeunterricht bezahlt. Damit die Kommunen das Paket stemmen können, zahlt ihnen der Bund rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Ebenfalls beschlossen: In drei Branchen, darunter der Zeitarbeit, soll es Mindestlöhne geben.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) räumte Zweifel an der verfassungsfesten Berechnung des Regelsatzes ein. Er sehe „nicht ohne Sorge“ der Überprüfung des Verfassungsgerichts entgegen. Die Einigung sei dennoch ein guter Kompromiss „in allerletzter Minute“.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wies die Bedenken zurück: Der Regelsatz sei — wie von den Verfassungsrichtern gefordert — transparent und nachvollziehbar berechnet.