Justizministerin erwartet „Whistleblower“-Debatte

Düsseldorf (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) rechnet damit, dass die Straßburger Entscheidung zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern die Diskussion über die Veröffentlichung von Missständen beleben wird.

„Wer Kenntnis von unethischen oder illegalen Zuständen hat und die Entscheidung trifft, solche Zustände öffentlich zu machen, bewegt sich in einem Spannungsfeld“, sagte die FDP-Politikerin dem „Handelsblatt“ (Freitag).

Auf der einen Seite gebe es zweifellos Missstände, die an die Öffentlichkeit gehörten, damit sie bekämpft würden - und die nur durch sogenanntes Whistleblowing bekanntwerden könnten. Auf der anderen Seite müsse sich jeder Arbeitgeber oder Behördenchef auf seine Mitarbeiter verlassen können, sagte die Ministerin. Bei der Reform des Beschäftigtendatenschutzes habe sie sich dafür eingesetzt, dass sich Angestellte bei Datenschutzverstößen jederzeit an die Aufsichtsbehörden wenden könnten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Donnerstag entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.