Kommunal-Soli: Der Kampf der Zahler-Städte
Kommunal-Soli erhitzt auch in anderen Ländern die Gemüter. Klagen scheiterten bislang. Was bedeutet das für NRW?
Düsseldorf. Während sich in Nordrhein-Westfalen derzeit 66 Kommunen darauf vorbereiten, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Kommunal-Soli zu kämpfen, ist man in Brandenburg schon einen Schritt weiter. Dort klagen bereits seit 2011 Kommunen gegen solch eine Umverteilungsabgabe.
Auch dort wird auf Grundlage des Gewerbesteuer-Hebesatzes die Steuerkraft einer Kommune berechnet. Wessen Steuerkraft über dem vom Landtag festgelegten Finanzbedarf liegt, muss Geld ans Land abführen, das dann wiederum finanzschwachen Städten zugutekommt. In diesem Jahr fließen so in NRW 91 Millionen Euro an 27 finanzschwache Städte, darunter Wuppertal, Mönchengladbach, Solingen und Remscheid.
Die Stadt Düsseldorf etwa soll im kommenden Jahr 18,9 Millionen Euro zahlen. Die Stadt Monheim soll 22,5 Millionen Euro abgeben.
In Brandenburg hätte die Stadt Liebenwalde in diesem Jahr 16 Millionen an das Land zahlen sollen. „Tatsächlich haben wir keinen Cent gezahlt“, sagt Martina Schnur. Die Kämmerin der Stadt kämpft vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichten gegen die umstrittene Abgabe. Ihr Argument: „Man rechnet die Kommunen auf Basis fiktiver Zahlen reicher als sie sind und greift in ihre Finanzhoheit ein. Damit macht man Kommunen kaputt.“ Ganz ähnlich beschreibt Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann seinen Ärger über die Umlage. Er fühlt sich regelrecht geschröpft: „Tatsächlich geben wir auch ohne die neue Umlage schon mehr als 70 Prozent unserer Steuern in den kommunalen Finanzausgleich ab.“
Das brandenburgische Landesverfassungsgericht jedoch entschied im vergangenen Jahr anders. Es hielt die zusätzliche Geldumverteilung zwischen den Kommunen für verfassungsgemäß. Die Belastung für die Zahler-Kommunen sei zumutbar. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte bereits 2010 die Verfassungskonformität der dort geltenden Finanzausgleichsumlage festgestellt.
Doch was bedeutet das für die Zahlerstädte in Nordrhein-Westfalen? Aussichtslos dürfte ihre Beschwerde nicht sein, denn sie haben sich Experten ins Boot geholt. Der Klage liegt unter anderem ein Gutachten des Verfassungs- und Steuerrechtlers Paul Kirchhof zugrunde. Seine Einschätzung: „Das Recht der Gemeinden, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu bestimmen, ist gefährdet.“
Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen Artikel 78 der Landesverfassung. Außerdem werden aus Sicht der Anwälte die in Artikel 106 des Grundgesetzes festgelegten Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verletzt. Sie argumentieren, das Land dürfe nicht in die Steuererträge der Kommunen eingreifen. Die Verfassungsbeschwerde wird nun allen betroffenen Stadtspitzen vorgelegt, ehe sie Anfang Dezember eingereicht wird.