Dorthin hatte G. den drei untergetauchten Neonazis um Beate Zschäpe eine Waffe gebracht. Holger G. gilt als wichtiger Zeuge der Anklage, weil er das Trio über längere Zeit kannte und im Ermittlungsverfahren Angaben zur Rolle von Beate Zschäpe innerhalb der Gruppe gemacht hatte. Im Prozess hat der 39-Jährige bislang aber zu den Tatvorwürfen nur eine vorgefertigte Erklärung verlesen.
Sein Verteidiger bekräftigte nochmals, dass G. derzeit keine weiteren Angaben machen wolle. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte vor der Sommerpause indirekt angedeutet, dass die bisherige Erklärung etwas zu wenig sein könnte, falls G. auf eine Anwendung der Kronzeugenregelung hofft.