Nur wenige Minijobber sind rentenversichert

Gesetzesklausel ist wenig attraktiv. Grüne fordern Reform.

Nur die wenigsten Minijobber sorgen für ihr Alter vor.

Foto: DB Andreas Gebert

Berlin. Nur die wenigsten Minijobber sorgen für ihr Alter vor. Nicht einmal jeder fünfte geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich ist rentenversichert. Von den Minijobbern in Privathaushalten zahlt nur etwa jeder Siebte in die Rentenkasse ein. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Den Daten zufolge waren Ende Juni lediglich 17,9 Prozent der Minijobber in Betrieben rentenversichert. In den Privathaushalten waren es nur 14,2 Prozent. "Wenn im Umkehrschluss über 82 Prozent der Minijobber im gewerblichen und fast 86 Prozent im privaten Bereich ohne Rentenversicherung sind, dann kann von einer Altersvorsorge keine Rede sein", meinte die grüne Sozialexpertin Brigitte Pothmer gegenüber unserer Zeitung.

Dabei wollte der Gesetzgeber die Alterssicherung von geringfügig Beschäftigten eigentlich stärken. Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobs, die neu abgeschlossen oder geändert werden, im Grundsatz rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, der Arbeitgeber bezahlt weiter einen Pauschalbetrag von 15 Prozent in die Rentenkasse, während der Arbeitnehmer die Differenz zum geltenden Rentenbeitrag von seiner Entlohnung drauflegt.

Gegenwärtig sind das 3,7 Prozent. Allerdings kann sich der Minijobber per Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Und davon wird in zunehmendem Maße Gebrauch gemacht. Waren Ende Juni 2015 noch 19,6 Prozent "neuen" Minijobber im gewerblichen Bereich rentenversichert, so sind es laut Bundesregierung aktuell noch 19,3 Prozent. Im Bereich der Privathaushalte ging die Quote im selben Zeitraum von 17,4 auf 16,3 Prozent zurück.

Zwar lassen sich mit den Rentenbeiträgen für Minijobs nur sehr geringe Renten erzielen. Geringfügig Beschäftigte haben dadurch aber auch ein Anrecht auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer zum Beispiel vorher einen versicherungspflichtigen Vollzeitjob hatte, dem bleibt der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten. Auch würden Ehepartner eine Witwenrente bekommen. Zudem sind medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen mitversichert. Darüber hinaus berechtigt die Beitragszahlung zu einer staatlich geförderten Riester-Rente.

Aus Sicht Pothmers ist die mangelnde soziale Absicherung im Alter aber nicht das einzige Problem bei den Minijobs. "Im gewerblichen Bereich bilden sie anders als erhofft keine Brücke in reguläre Beschäftigung". Insbesondere für Frauen seien sie eine berufliche Sackgasse, so Pothmer. Und als Mittel zur Verhinderung von Schwarzarbeit taugten sie auch nicht, meinte die Grünen-Politikerin mit Blick auf eine kürzlich bekannt gewordene Untersuchung, wonach etwa 80 Prozent der Haushaltshilfen im vergangenen Jahr illegal beschäftigt waren.

Die Grünen fordern deshalb eine grundlegende Reform. "Anstatt problembehafte Minijobs zu fördern, müssen wir existenzsichernde Arbeitsplätze fördern", erklärte Pothmer. "Das bedeutet, geringfügige Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln." So ließen sich etwa für den Bereich der privaten Haushalte Dienstleistungsagenturen schaffen, in denen die Putzhilfen fest angestellt seien, schlug Pothmer vor. Nach ihren Angaben arbeiten die Grünen gegenwärtig an entsprechenden Konzepten, die sich auch im Programm für die nächste Bundestagswahl niederschlagen sollen.