Regierung: Steuer-Grundfreibetrag muss um 348 Euro steigen
Berlin (dpa) - Arbeitnehmer können von 2013 an mit geringfügigen Steuerentlastungen rechnen - unabhängig von den bisher blockierten Plänen der schwarz-gelben Koalition. Das Bundeskabinett billigte jetzt den neuen Existenzminimumbericht.
Danach muss der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden. Ein Alleinverdiener würde dadurch unterm Strich um etwa 70 Euro im Jahr entlastet.
Die Koalition hatte die Erhöhung des Grundfreibetrags bereits in ihren Steuerplänen zum Abbau der „kalten Progression“ vorgeschlagen. Da der Gesetzentwurf aber weitere Steuerentlastungen über die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags hinaus vorsieht, wird er von den Ländern blockiert.
Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags erforderlich. Dem Bericht zufolge müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. In der Regel steigt dann auch das Kindergeld. 2013 bestehe kein Handlungsbedarf. Der höhere Kinderfreibetrag müsste noch gesetzlich geregelt werden.
Eine bloße Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags wird sich in den Geldbörsen der Bürger aber kaum auswirken. Nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner bedeutet der erste Anhebungsschritt um 120 Euro 2013 eine Entlastung um jeweils etwa 23 Euro im Jahr. Pro Monat steigt der Nettoverdienst also nur um etwa zwei Euro. Mit der nächsten Erhöhung 2014 würden die meisten Bürger um jährlich je 43 Euro entlastet. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 13 000 Euro fällt die Entlastung geringer aus.
Der Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ist alle zwei Jahre fällig. Die Anhebung des Grundfreibetrages entspricht bis auf zwei Euro genau den Zahlen, die Teil der umstrittenen Steuerpläne der Koalition sind. Union und FDP wollen nicht nur den Grundfreibetrag in zwei Stufen anheben - um 350 Euro auf 8354 Euro im Jahr. Hinzu kommt ein anderer Tarifverlauf, damit Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 6,1 Milliarden Euro im Jahr.
Vor allem die von SPD und Grünen geführten Länder lehnen das Paket aber ab. Zumindest einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag, der ohnehin verfassungsrechtlich geboten ist, würden auch SPD und Grüne im Bundesrat wohl mittragen. Sie pochten zuletzt aber auch auf Gegenfinanzierungen. Am 21. November soll im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer eine Lösung ausgelotet werden.
Aus Sicht des Finanzministeriums bestätigt der Bericht den steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung. Mit Blick auf die schwarz-gelben Steuerpläne heißt es, die Anpassung des Grundfreibetrags sei zwingend erforderlich, um nicht zum 1. Januar 2013 eine verfassungswidrige Situation zu schaffen. Das Gesetz zum Abbau der „kalten Progression“ sollte daher zügig verabschiedet werden, „damit die Bürger in Deutschland nicht mit jeder Lohnerhöhung heimlich höher besteuert werden als zuvor“.
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen Kosten, müssen die Freibeträge angehoben werden. Ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.