Zschäpe wohl nicht direkt an Neonazi-Morden beteiligt
Berlin (dpa) - Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe war möglicherweise nicht direkt an den Morden ihrer beiden Komplizen beteiligt.
„Nein, die Erkenntnisse haben wir bisher nicht, deutlich nicht“, stellte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, in einer internen Äußerung fest, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Onlineausgabe) berichtete.
Die Bundesanwaltschaft bestritt am Samstag, dass sie über einen „informellen Deal“ mit Zschäpe nachdenkt. „Diese Überlegung gibt es nicht“, sagte Behördensprecher Marcus Köhler der Nachrichtenagentur dpa in Karlsruhe. Auch die Frage einer Anwendung der Kronzeugenregelung stelle sich erst am Ende einer Hauptverhandlung. Das Magazin „Focus“ hatte geschrieben, im Falle einer umfassenden Aussage könnte der Tatverdächtigen eine frühe Begnadigung in Aussicht gestellt werden.
Die 36-Jährige, die seit fast zwei Wochen in Untersuchungshaft sitzt, hat bislang die Aussage verweigert. Zschäpe wird beschuldigt, gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Neonazi-Terrorgruppe NSU gebildet zu haben, die von Zwickau (Sachsen) aus operierte. Den beiden Männern, die sich nach derzeitigem Stand vor einer Festnahme selbst töteten, werden Morde an neun Geschäftsleuten türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin angelastet.
Bei der Zwickauer Polizei sagte Zschäpe laut „Süddeutscher Zeitung“ aus, die beiden Terroristen seien für sie „ihre Familie“ gewesen. Demnach soll die 36-Jährige nach dem Anzünden des letzten Verstecks des Trios ebenfalls einen Selbstmord erwogen haben. Sie habe mehrmals Wohnungen in Ostdeutschland für das Trio angemietet. Dabei habe sie Dokumente mit mindestens sechs Deck- und Aliasnamen verwendet, die ihr zumindest zum Teil von Unterstützerinnen zur Verfügung gestellt worden seien.
Für ein Verbot der NPD machte sich am Samstag Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) stark. „Jetzt ist es Zeit, jetzt ist die Stunde dies zu tun. Wir sind dies den Opfern der rechtsterroristischen Gewalt schuldig“, sagte er auf einem Landesparteitag der CDU in Plauen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte als Gastredner in Plauen: „Ich bin ein nachdrücklicher Verfechter des NPD-Verbots.“ Es gebe eine „Verpflichtung, den ideologischen Nährboden auszutrocknen, und zwar mit Stumpf und Stiel“.
Der Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, räumt einem neuen Verbotsantrag durchaus Chancen ein. Sollten die mutmaßlichen Zwickauer Rechtsterroristen netzwerkartig mit der NPD verbunden gewesen seien, sei das ein Ansatz, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Samstag). Hassemer hatte den Zweiten Senat geleitet, der 2003 das erste NPD-Verbotsverfahren wegen der zahlreichen V-Leute des Verfassungsschutzes in der Partei eingestellt hatte.
Als Ursache für die Ermittlungspannen rund um die Zwickauer Neonazi-Zelle sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar primär fachliches Versagen. „Ich habe den Eindruck, dass die rechtlich zulässige Kooperation zwischen den Behörden nicht stattgefunden hat“, sagte Schaar der Nachrichtenagentur dpa.
Die Probleme hätten auf fachlicher Ebene gelegen. „Und jetzt wird versucht, die öffentliche Aufmerksamkeit auf angeblich zu strengen Datenschutz zu lenken.“ Schaar bezog sich dabei auf Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm. Dieser hatte nach Medienberichten beklagt, dass seine Behörde mögliche Versäumnisse im Rechtsterrorismus nicht vollständig aufarbeiten könne, weil personenbezogene Akten im Regelfall nach fünf Jahren zu vernichten seien.
Nach Informationen des „Tagesspiegels“ sollen die Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz jetzt deutlich gestärkt werden. Die Staatssekretäre der Innenministerien der Länder hätten beschlossen, dass jede Landesbehörde für Verfassungsschutz ab sofort sämtliche Meldungen über rechtsextreme Gewalt dem Bundesamt in Köln vorlegen müsse. Dies betreffe auch und gerade die Berichte von V-Leuten.