Klagen gegen Lkw-Überholverbot

Spediteur zieht vor das Bundesverwaltungsgericht.

Leipzig. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Donnerstag eine grundsätzliche Entscheidung zu Lkw-Überholverboten erwartet. Verhandelt werden zwei Klagen eines Spediteurs aus Kiel. Dessen Anwalt Dietmar Kettler geht davon aus, dass im Falle eines Sieges vor Gericht die Zahl der Überholverbote für Lastwagen "drastisch reduziert werden muss". In den Vorinstanzen war er teilweise erfolgreich.

Kettler bezweifelt, dass für die Überholverbote - hier konkret auf der A 7 und der A 45 in Hessen sowie auf der A 8 in Bayern - die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen. Gemäß Paragraf 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung dürften Lkw-Überholverbote dann erlassen werden, wenn es eine konkrete örtliche Gefahrenlage gibt, erläutert Kettler. "Das liegt in den vorliegenden Fällen nicht vor."

Der Anwalt kritisiert, dass Lkw-Überholverbote immer aus der Perspektive der Pkw-Fahrer erlassen würden. In den vergangenen Jahren seien sie "wie Pilze aus dem Boden geschossen". "Das hat überhaupt nichts mit einer örtlichen Gefahr zu tun. Es gilt das Motto: Freie Fahrt für schnellfahrwillige Pkw-Fahrer." Auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte sich im Frühjahr nach eigenem Bekunden über einen extrem langen Überholvergang geärgert und sich für mehr Verbote ausgesprochen.

Die berüchtigten "Elefantenrennen" von Lastwagen seien auch so verboten; dazu müsse man nicht noch extra Überholverbote erlassen, erklärte Kettler. Es sei auch "extrem selten, dass Unfälle etwas mit Lkw-Überholmanövern zu tun" hätten. Kettler beruft sich vor allem auf eine wissenschaftliche Untersuchung, die 1996 an der Ruhr-Universität Bochum gemacht wurde.