Politisch - nicht objektiv

Das Verfassungsgerichtsurteil im Februar zur Berechnung der Hartz-IV-Leistungen war eine Ohrfeige für die Politik. Die Richter kritisierten insbesondere, dass im Existenzminimum für Kinder kein Posten für Bildung enthalten ist.

Das Versäumnis müssen sich alle Parteien vorhalten lassen, die an der Hartz-IV-Gesetzgebung mitgewirkt haben. Bildung wird seit Jahren in allen Parteiprogrammen ganz groß geschrieben. Die Realität zeigt: Oftmals sind es nur Lippenbekenntnisse.

Die Regierung steht unter riesigem Zeitdruck: Bis zum Jahresende müssen nicht nur die Bildungsleistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien geregelt sein, auch das Arbeitslosengeld II muss neu berechnet werden - transparent und nachvollziehbar.

Doch es täusche sich niemand: Am Ende wird die Regierung die Höhe politisch bestimmen. Das ist unter Schwarz-Gelb nicht anders als unter Rot-Grün, die 2004 erstmals die Regelsätze für die Sozialleistung festlegten. Zumal das Lohnabstandsgebot auch noch eine Rolle spielt: Es müssen finanzielle Anreize zur Aufnahme einer bezahlten Arbeit bestehen bleiben.