Abgeordnete in NRW verpflichten sich zu mehr Transparenz
Düsseldorf (dpa). Die nordrhein-westfälischen Abgeordneten legen ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte vom kommenden Jahr an weitgehend offen. Mit Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP stimmte der Landtag am Mittwoch in Düsseldorf für ein entsprechendes Abgeordnetengesetz.
Die Piratenfraktion und ein einzelner CDU-Abgeordneter lehnten die Neuregelung ab. Nebeneinkünfte sollen ab 2015 auf der Homepage des Landtags veröffentlicht werden - allerdings nur, wenn sie oberhalb einer Bagatellgrenze von fünf Prozent der Abgeordnetenbezüge liegen. Das entspricht Einkünften von rund 536 Euro im Monat oder 6 432 Euro im Jahr.
Eine Veröffentlichung von Nebeneinkünften erfolgt in festgelegten Stufen - so bedeutet etwa Stufe vier eine Summe von bis zu 10 000 Euro, Stufe sieben bis 60 000 Euro. In bestimmten Fällen - wie Honoraren aus Aufsichtsratstätigkeiten - soll die Summe aber exakt in Euro und Cent angegeben werden.
Bisher müssen die Parlamentarier nur Nebeneinkünfte über 12 000 Euro gegenüber der Landtagspräsidentin melden. Experten hatten die Transparenzregelungen bei einer Anhörung im Januar 2013 als nicht ausreichend beanstandet. Im vergangenen August sagten einige Sachverständige dagegen, man solle nicht übers Ziel hinausschießen und auch keine „engmaschige Misstrauens-Regelung“ schaffen.
Die Piraten wollen grundsätzlich eine Veröffentlichung in „Heller und Cent“ und stimmten gegen das Gesetz.