Analyse: Langes Tauziehen um LEG-Verfahren
Bei einer Verurteilung drohen Fabel bis zu fünf Jahre Haft, Ex-LEG-Chef Witzel müsste auf jeden Fall hinter Gitter.
Düsseldorf. Das juristische Hickhack um den LEG-Korruptionsskandal dauert schon Jahre: Fast fünf Jahre brauchten die Ermittler der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, um die Anklageschrift gegen den Krefelder CDU-Fraktionsvorsitzenden Wilfrid Fabel, den ehemaligen Krefelder Beigeordneten Klaus Lorenz (SPD), den ehemaligen LEG-Geschäftsführer Rainer Witzel und andere fertigzustellen und beim Landgericht Düsseldorf einzureichen.
Immerhin 15 Monate ließ sich dann die 4. Strafkammer des Landgerichts Zeit, bis sie zur umstrittenen Entscheidung kam, die Anklage nicht zuzulassen. Umstritten, weil Richter Wolff zunächst Bereitschaft signalisierte, noch vor Prozesseröffnung das Verfahren nach §153a der Strafprozessordnung (StPO) gegen Geldauflage einzustellen. Dies hätte unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen können. Erst als die Staatsanwaltschaft auf einer öffentlichen Hauptverhandlung bestand, lehnte Wolff die Eröffnung des Verfahrens ab.
Dadurch aber brachte sich der Richter in ein juristisches Dilemma: Eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO setzt voraus, dass der Richter einen "hinreichenden Tatverdacht" hat. Motto: Die Vorwürfe sind wohl zutreffend, aber nicht so schwer, als dass man sie nicht durch Zahlung einer Geldauflage aus der Welt schaffen könnte.
Bei der Nichtzulassung einer Anklage aber darf ein Richter diesen "hinreichenden Tatverdacht" keinesfalls haben. Motto: Die Vorwürfe sind unbegründet, eine Verhandlung könnte nur mit Freispruch enden.
Das Oberlandesgericht hat nun die Anklage zugelassen: Eine Verurteilung sei mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" zu erwarten. Dies ist nicht nur aus Sicht von Wilfrid Fabel schlecht, dem im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft drohen, sondern besonders für Ex-LEG-Chef Rainer Witzel. Der wurde in einem anderen Teil des LEG-Verfahrens bereits wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Im neuen Verfahren ist er wegen Beihilfe zur Untreue und Abgeordnetenbestechung angeschuldigt. Wird er erneut verurteilt, muss das Gericht eine Gesamtstrafe bilden, die dann über zwei Jahre Haft hinausginge und somit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Witzel müsste dann auf jeden Fall hinter Gitter.