Arbeitsmarkt: Laumann attackiert Müntefering

Der NRW-Minister belegt, dass ältere Erwerbslose keineswegs so schnell wieder einen Job bekommen, wie Berlin behauptet.

Düsseldorf. Die CDU weiß, was sie will. Die SPD auch. Beide Parteien streben an, älteren Arbeitslosen länger als bisher das Arbeitslosengeld I zu zahlen. Der Weg zum Ziel ist freilich völlig unterschiedlich. Die SPD will allein das Lebensalter zum Maßstab machen, die CDU unter NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers setzt auf die Beitragsjahre. Für beides haben die Kontrahenten jeweils Parteitagsbeschlüsse. Wie sie in der Großen Koalition weiterkommen, ist offen. Rüttgers jedenfalls erhält Flankenschutz von seinem Landesarbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

In einem Brief an die CDU-Landtags- und Bundestagsabgeordneten leistet er Argumentationshilfe für eine Verlängerung der Bezugszeiten. Dabei greift er vor allem Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) an. Der hat innerhalb seiner Partei gegen eine Verlängerung gekämpft. Münteferings Hauptargument: Die Verkürzung der Bezugsdauer von einst 32 Monaten auf nun zwölf hat dazu beigetragen, dass ältere Arbeitslose schneller wieder einen regulären Job finden.

"Stimmt so nicht", lautet die Botschaft von Laumann. Ein erstaunlicher Befund: Entgegen der von der Bundesregierung verbreiteten Meinung verblieben im Oktober ältere Arbeitslose (50 Jahre und älter) mindestens einen halben Monat länger in der Arbeitslosigkeit als ein Jahr zuvor. Bei 50- bis 54-Jährigen lag im vergangenen Monat die Dauer der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit bei 15 Monaten (2006: 14,5 Monate); bei 55- bis 59-Jährigen bei 19,2 Monaten (2006: 18,4 Monate) und bei 60- bis 64-Jährigen bei 14,6 Monaten (2006: 14,1 Monate).

"Vielfach wird mit verzerrenden Zahlen und Statistiken argumentiert", monierte Laumann. Sein Beitrag betrachtet er als Klarstellung. Und er hat noch weitere Zahlen: Von den 140000 Arbeitnehmern, bei denen im Oktober 2007 die Zahlung des Arbeitslosengelds I entfallen ist, sind laut dem Laumann-Ministerium lediglich 40000 in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gerutscht. 68000 von ihnen sind aber gänzlich verschwunden - hier sind die Leistungen "ohne Angaben von Gründen" entfallen. Nach Einschätzung von Experten gibt es dafür einen handfesten Grund: Die Arbeitslosen scheuen den Antrag auf Arbeitslosengeld II, weil sie dann ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen.

Dabei geht es auch um das sogenannte Schonvermögen - also das Ersparte. Auch hier wollen Rüttgers und Laumann Veränderungen zu den bisherigen Regeln. Bisher dürfen Arbeitslose lediglich 250 Euro pro Lebensjahr angespart haben. Alles, was darüber liegt, müssen sie erst aufzehren, bevor sie das Arbeitslosengeld II erhalten. Laumann und Rüttgers ist das viel zu wenig. Sie wollen den Freibetrag von 250 auf 700Euro pro Lebensjahr erhöhen. Maximal gäbe es dann ein Schonvermögen von 45500 Euro statt 16500 Euro wie bisher.

Laumann sieht darin vor allem eine Möglichkeit, die private Altersvorsorge vor dem staatlichen Zugriff zu schützen. Mit den bisherigen Sätzen ist nach seiner Berechnung gerade einmal eine Zusatzrente von 80 Euro im Jahr finanzierbar. Nach seinem Modell wären es aber 230 Euro Zusatzrente im Monat - durchaus ein nennenswerter Betrag.