Aufsichtsräte: NRW will scharfe Regeln
Sperrzeit für Wechsel aus dem Vorstand.
Düsseldorf/Berlin. Mit einer Bundesratsinitiative will die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW schärfere Regeln für Aufsichtsräte auf der Bundesebene gesetzlich verankern. Das kündigte am Dienstag Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) an und verwies auf einen Kabinettsbeschluss. Künftig sollen Vorstände einer Aktiengesellschaft erst zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden in den Aufsichtsrat des selben Unternehmens wechseln können. Zudem soll die Zahl der Aufsichtsratsposten begrenzt werden: Pro Person soll die Anwahl von nun zehn auf künftig fünf begrenzt werden. Und es soll auch Schluss gemacht werden mit der Kungelei bei den Vorstandsgehältern. Nach den Vorstellungen der schwarz-gelben Landesregierung sollen künftig die Vorstandsgehälter nur vom gesamten Aufsichtsrat, nicht nur von einem kleinen Personalausschuss festgelegt werden. "Für diese Eckpunkte gibt es eine breite Mehrheit in den Bundesländern. Ich bin optimistisch, dass daraus noch in diesem Jahr ein Gesetz wird", sagte Müller-Piepenkötter.
In Berlin streiten sich CDU und SPD heftig über die geplante Begrenzung von Managergehältern. Die SPD fordert, dass Managergehälter und Abfindungen nur noch bis zu einer Million Euro steuerlich abgesetzt werden können. Sie verlangt außerdem die Einführung einer Börsenumsatzsteuer. Beides lehnt die Union ab. Die CDU/CSU-Fraktion will Aktionären mehr Gewicht einräumen und Aufsichtsräte verkleinern.