BGH kippt S-Bahn-Vertrag - VRR droht Millionenloch

Karlsruhe/Gelsenkirchen (dpa). Der Schienennahverkehr in NRW muss neu geordnet werden: Ein Vertrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) mit der Bahn über die Vergabe der S-Bahn-Angebote scheiterte am Dienstag beim Bundesgerichtshof (BGH) am Einspruch des Konkurrenten Abellio.

Bahn und VRR hatten 2009 nach jahrelangem Streit vereinbart, dass die Bahn moderne Züge beschafft und dafür bis 2023 die Aufträge für die NRW-S-Bahnverbindungen bekommt. Abellio sah sich benachteiligt, weil der Großauftrag nicht ausgeschrieben wurde.

Mit der BGH-Entscheidung wird der VRR-Vertrag von 2009 unwirksam. Ein älterer Vertrag gilt wieder, der den VRR schlechter stellt. Nach einem internen Papier rechnet der VRR für 2011 mit Einnahmeverlusten von bis zu 25 Millionen Euro. Im schlimmsten Fall könnte dies zur Ausdünnung des S-Bahnangebots führen.