Cum-Ex-Deals Verjährung bei Cum-Ex-Verfahren nicht ausgeschlossen
Düsseldorf · Laut Ministerium droht eine Verjährung der Verfahren zu mutmaßlich milliardenschweren Cum-Ex-Steuerdeals aber nicht akut. Schaden und Zahl der Beschuldigten ist nicht zu beziffern.
Das Justizministerium hat am Mittwoch im Rechtsausschuss Stellung zu Medienberichten über eine angeblich drohende Verjährung von Cum-Ex-Verfahren Stellung genommen. Diese könne man in den hochkomplexen Fällen des großangelegten Steuerraubs „nie gänzlich ausschließen“, hieß es dort. Akut drohe diese aber nicht.
In Düsseldorf werden laut Bericht derzeit drei Verfahren geführt, in denen frühestens 2026 die Verjährung drohe. Schwerpunkt ist die Staatsanwaltschaft Köln, die 51 Fallkomplexe ermittelt - der älteste von Ende 2013. In der Regel, hieß es, verjährten die Fälle nach zehn Jahren, was aber durch prozessuale Maßnahmen gegen Beschuldigte verhindert werden könne.
Die größte Schwierigkeit dabei ist laut Ministerium, innerhalb der juristischen Personen - etwa US-amerikanischen Banken - konkrete Verdächtige zu ermitteln, um solche Maßnahmen wie Vernehmungen überhaupt einzuleiten. Demnach sei auch nicht zu klären, ob die kursierenden Zahlen von 200 Beschuldigten in den 51 Fallkomplexen annähernd zutreffen - auch die Höhe des Schadens sei nicht seriös zu schätzen.
Justizminister Biesenbach stellte im Ausschuss klar, dass die Staatsanwaltschaft Köln bereits seit 2014 in Cum-Ex-Fällen ermittle und gegenüber seinem Vorgänger im Amt Thomas Kutschaty (SPD) Personalsorgen angezeigt habe. In seiner eigenen Amtszeit habe sich der Personaleinsatz nahezu verdoppelt, er werde von der Staatsanwaltschaft als „auskömmlich“ bezeichnet. Er gebe die „feste Zusage“ für Verstärkung zu sorgen, sollte diese gebraucht werden. Ähnliche Signale gebe es aus Finanz- und Innenministerium. Inzwischen stehe zudem die erste Cum-Ex-Anklage bevor: Ein Entwurf liege der Behördenleitung in Köln vor.